Für Verbraucherkredite (§§ 491, 506 BGB) enthalten die §§ 492 ff BGB zahlreiche Vorschriften zum Schutz eines Verbraucher-Darlehensnehmers. Die §§ 491-512 werden umfassend, aktuell und die ungeklärten Rechtsfragen lösungsorientiert kommentiert. Berücksichtigt werden u.a. die Instrumente des Verbraucherschutzes, die Diskussion um eine verantwortungsvolle Kreditvergabe, die Neuregelungen der §§ 508 und 510, 511 (2016) sowie der neue § 512 (2017).
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