In der Einleitung zum Schuldrecht wurde die Entwicklung des zweiten Buches des BGB grundlegend neu bearbeitet. Veranlassung dazu gaben in jüngster Zeit nicht nur die zahlreichen neuen Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere beim Verbrauchsgüterkauf und bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte, die mit Wirkung vom 1.1.2022 in Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie und der Digitale-Inhalte-Richtlinie in das zweite Buch des BGB eingefügt wurden, sondern auch die völlige Umgestaltung des Rechts der Personengesellschaften durch das am 1.1.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Ebenso wird überprüft, wie die europäischen Nachbarn mit den unionsrechtlichen Vorgaben umgehen.
Die Bearbeitung des § 241 BGB geht insbesondere auf die neuere Entwicklung der Systematik von Schutz- und Rücksichtspflichten ein. Bezüglich des § 242 BGB sind die Auswirkungen der zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen auf die Bedeutung von Treu und Glauben in den verschiedenen Bereichen berücksichtigt. Besondere Beachtung verdienen erneut die Vorschriften zur Umsetzung der neuen EU-Richtlinien und die Änderungen des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG sowie die am 1.12.2020 in Kraft getretene Reform des WEG. Eine Vielzahl neuer Entscheidungen ist eingearbeitet, ein besonderes Augenmerk galt der Rechtsprechung zur Einschränkung des "ewigen" Widerrufsrechts von Verbrauchern und Versicherungsnehmern unter dem Aspekt des Rechtsmissbrauchs und der Verwirkung. Von besonderem Interesse ist dabei die durch die neue Rechtsprechung des EuGH zur Verbraucherkredit-Richtlinie aufgeworfenen Frage, inwieweit die Rechte eines Verbrauchers im Anwendungsbereich europäischer Richtlinien durch Rückgriff auf den Grundsatz von Treu und Glauben eingeschränkt werden dürfen.
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Die Bearbeitung des § 241 BGB geht insbesondere auf die neuere Entwicklung der Systematik von Schutz- und Rücksichtspflichten ein. Bezüglich des § 242 BGB sind die Auswirkungen der zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen auf die Bedeutung von Treu und Glauben in den verschiedenen Bereichen berücksichtigt. Besondere Beachtung verdienen erneut die Vorschriften zur Umsetzung der neuen EU-Richtlinien und die Änderungen des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG sowie die am 1.12.2020 in Kraft getretene Reform des WEG. Eine Vielzahl neuer Entscheidungen ist eingearbeitet, ein besonderes Augenmerk galt der Rechtsprechung zur Einschränkung des "ewigen" Widerrufsrechts von Verbrauchern und Versicherungsnehmern unter dem Aspekt des Rechtsmissbrauchs und der Verwirkung. Von besonderem Interesse ist dabei die durch die neue Rechtsprechung des EuGH zur Verbraucherkredit-Richtlinie aufgeworfenen Frage, inwieweit die Rechte eines Verbrauchers im Anwendungsbereich europäischer Richtlinien durch Rückgriff auf den Grundsatz von Treu und Glauben eingeschränkt werden dürfen.
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