Die systematische Kommentierung (2022) zur Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen geht wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisgerecht auf die relevanten neuen Entwicklungen ein. So wird z.B. bei befristeten Arbeitsverträgen infolge zweier EuGH-Entscheidungen die BAG-Rechtsprechung künftig dem Anteil befristeter Arbeitsverträge in der jeweiligen Berufsbranche im Rahmen seiner Missbrauchsprüfung mehr Beachtung schenken müssen.
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