Zur Durchsetzung der Patientenautonomie in der Situation der Entscheidungsunfähigkeit ist oftmals die Beteiligung von Stellvertretern erforderlich. In der Arbeit wird untersucht, mit welchem Modell der Stellvertretung der Patientenautonomie am besten Rechnung getragen werden kann. Dabei liegt der Schwerpunkt neben der Betreuung und der gesetzlichen Vertretungsmacht für Angehörige bei der Vorsorgevollmacht. Des Weiteren werden Instrumente zur Stärkung der Vorsorgevollmacht als Modell zur Sicherung der Patientenautonomie analysiert. Dabei handelt es sich sowohl um zivilrechtliche Instrumente, als auch um die in letzter Zeit verstärkten sozialrechtlichen Beratungs- und Unterstützungsansprüche. Dadurch lässt sich eine Komplementarität zwischen Privat- und Sozialrecht nachweisen.