Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 1,3, Hochschule Magdeburg-Stendal; Standort Magdeburg, Veranstaltung: Ethik und Recht im Gesundheitswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die in der Öffentlichkeit und Politik geführte Diskussion um Sterbehilfe und damit um die Zulässigkeit humanitär motivierter Lebensverkürzung ist hochaktuell und wird zum Teil kontrovers geführt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in seinem Urteil vom 25.06.2010, dass der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen auf der Grundlage des Patientenwillens nicht strafbar ist und schafft eine Neubewertungsgrundlage in der Rechtsprechung. Er greift somit der seit Jahren geführten Debatte um Sterbehilfe, Sterbebegleitung und den im Deutschen Bundestag zu verhandelnden Gesetzentwürfen voraus.Die ethischen Probleme der Diskussion um Zulässigkeit oder Unzulässigkeit humanitär motivierter Lebensverkürzung sind vielseitig. Wie die Diskussionen zeigen, ist die Legitimation der Tötung mit dem Glauben und den Werten vieler Menschen nicht vereinbar. Eine Diskussion zur Sterbehilfe, Sterbebegleitung und Patientenverfügung kann nur unter medizinischen, ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten erfolgen. Ausgehend vom gesellschaftlichen Wandel von Sterben und Tod und der jungen Disziplin der ganzheitlichen Palliativmedizin wird eine neue gesamtgesellschaftliche Sterbekultur gefordert. Die Arbeit spiegelt eine Recherche der rechtlichen, medizinischen und ethischen Situation über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit humanitär motivierter Lebensverkürzung verbunden mit den Begriffen Sterbehilfe und Sterbebegleitung in Deutschland wieder. In dieser Recherche sind sowohl Online Recherchen als auch Bibliotheksrecherchen eingeflossen. Es fanden Fachzeitschriften, Bücher, Gesetzestexte, Stellungnahmen und Studien Berücksichtigung.
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