Das neue portugiesische Euthanasiegesetz1, in dem die Voraussetzungen geregelt sind, unter denen ärztlich begleitete Sterbehilfe straffrei bleibt, ist am 31 März 2023 vom Parlament verabschiedet und am 25. Mai 2023 im Amtsblatt (Diario da Republica) unter der Nummer 22/2023 veröffentlicht worden. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten und gegenwärtig ist auch noch nicht absehbar, ob es in Kraft treten kann, und wenn das der Fall sein sollte, wann das geschehen wird. Weil die grundsätzlichen Regelungen und Erwägungen des portugiesischen Euthanasiegesetzes von allgemeinem Interesse für die Sterbehilfegesetzgebung sind - gedacht sei insofern insbesondere an die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts, an das Problem der "unbestimmten Begriffe" in den gesetzlichen Formulierungen und an die Frage des Verhältnisses zur Medizin2 - scheint eine umgehende Veröffentlichung der vorliegenden Abhandlung in Zusammenhang mit den Vorbereitungen entsprechender Gesetze in anderen Ländern, unter anderem in der Bundesrepublik Deutschland, durchaus sinnvoll zu sein, mag auch das portugiesische Sterbehilfegesetz noch nicht in Kraft getreten sein. Bei der Sterbehilfe handelt es sich um ein Sachgebiet, bei dem sehr verschiedene Disziplinen eine wesentliche Rolle spielen. In der vorliegenden Betrachtung geht es um die Sterbehilfegesetzgebung und dementsprechend im Wesentlichen um das Recht. Medizin, Ethik und andere Wissenschaftsbereiche werden im Rahmen dieser Abhandlung nur kurz berücksichtigt. In der Medizin versteht man unter Euthanasie die Erleichterung des Sterbens, aber auch die Herbeiführung des Todes durch den Abbruch der Behandlung oder das Verabreichen von Medikamenten in Fällen unheilbarer Krankheiten. Bei dem portugiesischen neuen, noch nicht in Kraft getretenen Euthanasiegesetz handelt es sich um ein Gesetz im formellen Sinne.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.