Zum 01.01.2004 trat in Deutschland das Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) in Kraft, das Steuerunehrlichen die zeitlich befristete Möglichkeit einer Amnestie eröffnete oder wie es die Bundesregierung ausdrückte: Die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung soll eine Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit bieten. Die Amnestie war in ihrer Ausgestaltung auf den typischen Fall der Kapitalanlage in einer ausländischen Steueroase ausgerichtet . Hauptziel der Amnestie war daher v.a. die ordnungsgemäße Versteuerung ausländischer Erträge von deutschen Steuerpflichtigen.
Steuerunehrliche standen damit vor einem Entscheidungsproblem. Wollten sie zuvor steuerehrlich werden, so konnten sie dies nur durch Abgabe einer Selbstanzeige erreichen. Die Amnestie bot diesem Personenkreis eine weitere Alternative. Weiterhin blieb Betroffenen auch die Option, untätig zu bleiben, jedoch ist dies mit einem entsprechenden, schwer quantifizierbaren Entdeckungsrisiko verbunden. Sofern der Entschlusszur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit einmal gefasst wurde, können vor dem Hintergrund einer Amnestie Indifferenzüberlegungen angestellt werden, auf welche dieses Buch eingeht und welches es exemplarisch erläutert.
Steuerunehrliche standen damit vor einem Entscheidungsproblem. Wollten sie zuvor steuerehrlich werden, so konnten sie dies nur durch Abgabe einer Selbstanzeige erreichen. Die Amnestie bot diesem Personenkreis eine weitere Alternative. Weiterhin blieb Betroffenen auch die Option, untätig zu bleiben, jedoch ist dies mit einem entsprechenden, schwer quantifizierbaren Entdeckungsrisiko verbunden. Sofern der Entschlusszur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit einmal gefasst wurde, können vor dem Hintergrund einer Amnestie Indifferenzüberlegungen angestellt werden, auf welche dieses Buch eingeht und welches es exemplarisch erläutert.