Anlässlich des gescheiterten Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz untersucht Frederic Raue die historische Amnestiegesetzgebung in Deutschland sowie die Phänomene Gnade, Abolition, Selbstanzeige nach
371 AO und Steueramnestien. Waren Amnestien zu Zeiten der Weimarer Republik noch fester Bestandteil der rechtspolitischen Tagesordnung, sind sie nach Gründung der Bundesrepublik seltener geworden. Das Grundgesetz etwa schweigt sich über Amnestien und deren Erlasskompetenz gänzlich aus. Dennoch traten sie auch weiterhin in verschiedensten Ausformungen in Erscheinung und sind in der rechtspolitischen Geschichte des Staates nicht wegzudenken. In Ermangelung einer gesetzlichen Regelung erarbeitet der Autor verfassungsrechtliche Maßstäbe für den Erlass von Straffreiheitsgesetzen im Allgemeinen und Steueramnestien im Besonderen.
371 AO und Steueramnestien. Waren Amnestien zu Zeiten der Weimarer Republik noch fester Bestandteil der rechtspolitischen Tagesordnung, sind sie nach Gründung der Bundesrepublik seltener geworden. Das Grundgesetz etwa schweigt sich über Amnestien und deren Erlasskompetenz gänzlich aus. Dennoch traten sie auch weiterhin in verschiedensten Ausformungen in Erscheinung und sind in der rechtspolitischen Geschichte des Staates nicht wegzudenken. In Ermangelung einer gesetzlichen Regelung erarbeitet der Autor verfassungsrechtliche Maßstäbe für den Erlass von Straffreiheitsgesetzen im Allgemeinen und Steueramnestien im Besonderen.