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Dieser Standardkommentar ist insbesondere für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sowie Bewerber für diesen Beruf bestimmt, die sich grundsätzlich oder zu bestimmten Fragen über berufliche Rechte und Pflichten oder auch die Entwicklung im Berufsrecht unterrichten möchten. Er soll aber auch eine Hilfe für alle sein, die sich mit diesem Rechtsgebiet beschäftigen. Der Kommentar vermittelt in kurzer und prägnanter Form die wesentlichen Inhalte des Gesetzes, gibt den aktuellen Stand wieder und zeigt Tendenzen auf. Das Berufsrecht der Steuerberater hat seit der 5. Auflage vielfältige Ergänzungen…mehr

Produktbeschreibung
Dieser Standardkommentar ist insbesondere für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sowie Bewerber für diesen Beruf bestimmt, die sich grundsätzlich oder zu bestimmten Fragen über berufliche Rechte und Pflichten oder auch die Entwicklung im Berufsrecht unterrichten möchten. Er soll aber auch eine Hilfe für alle sein, die sich mit diesem Rechtsgebiet beschäftigen.
Der Kommentar vermittelt in kurzer und prägnanter Form die wesentlichen Inhalte des Gesetzes, gibt den aktuellen Stand wieder und zeigt Tendenzen auf.
Das Berufsrecht der Steuerberater hat seit der 5. Auflage vielfältige Ergänzungen erfahren. Für den Berufsstand von besonderer Bedeutung ist das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz.
Wesentliche Eckpunkte der Reform sind die Umsetzung der Berufsqualifikationsrichtlinie in nationales Recht, die Neuorganisation der Steuerberaterprüfung sowie die Liberalisierung und Modernisierung des Berufsrechts, insbesondere die
- Neuregelungen zur Kooperation der Steuerberater mit allenpartnerschaftsfähigen Berufen
- Neugründung von Steuerberatungsgesellschaften als GmbH & Co. KG und die damit verbundene Lockerung des Verbots gewerblicher Tätigkeit
- Tätigkeit als Syndikussteuerberater
- Neuerungen zur Abtretung/Überlassung von Gebührenforderungen.
Auch die durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit steuer- oder wirtschaftsberatenden Tätigkeiten) neu geschaffenen Möglichkeiten werden berücksichtigt.
Für Steuerberater.