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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14, Universität Mannheim, Veranstaltung: Seminar im Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit würdigt die damalige Rechtslage im Bezug auf Cum/Ex-Steuergestaltungen kritisch und setzt sich mit Transaktionen solcher Art auseinander. Der Autor beantwortet die Frage, ob es sich bei Cum/Ex-Geschäften um legale Steuerplanung oder Steuerhinterziehung bzw. Kürzung handelte. Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufern verursachten beim deutschen Staat durch mehrfache Erstattung von Kapitalertragssteuer, die tatsächlich nur…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14, Universität Mannheim, Veranstaltung: Seminar im Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit würdigt die damalige Rechtslage im Bezug auf Cum/Ex-Steuergestaltungen kritisch und setzt sich mit Transaktionen solcher Art auseinander. Der Autor beantwortet die Frage, ob es sich bei Cum/Ex-Geschäften um legale Steuerplanung oder Steuerhinterziehung bzw. Kürzung handelte. Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufern verursachten beim deutschen Staat durch mehrfache Erstattung von Kapitalertragssteuer, die tatsächlich nur einmal abgeführt wurde, einen Schaden in Milliardenhöhe. Transaktionen dieser Art wurden nicht nur von großem Medieninteresse begleitet, sie waren auch gleich mehrfach Thema von Untersuchungsausschüssen deutscher Parlamente. Trotz höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die rechtliche Würdigung solcher Cum/Ex-Geschäfte weiterhin umstritten. Viele Rechtspraktiker und wissenschaftliche Autoren attestierten in zahlreichen Gutachten die Unbedenklichkeit dieser Steuermodelle. Teilweise warfen sie der Rechtsprechung, die in neueren Urteilen das Bestehen von Gesetzeslücken verneinte, gar eine verfassungswidrige Überschreitung ihrer richterlichen Kompetenzen vor und kritisierten die Auslegung der Judikative als "Reperaturgesetzgeber". Dies wirft die Frage auf, ob die mehrfache Erstattung der Kapitalertragssteuer aufgrund ungenauer Gesetze berechtigt war, die Voraussetzungen also tatbestandlich vorlagen, oder zu keinem Zeitpunkt eine Gesetzeslücke vorlag.
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