Nicht verlässlich und Verwirrung stiftend! Zitat aus Kapitel 1, Seite 36: „Steuern sind gegenstandslos:“. An dieser Stelle bin ich sehr ins Stocken geraten, da hier geschrieben steht „Steuern sind hinfällig und überflüssig“. Aber, das ist doch völliger Unsinn! „Hinfällig, überflüssig“ ist die
allgemeine Bedeutung von „gegenstandslos“ wie ich sie seit langem kenne, da das Wort oft in Sätzen wie…mehrNicht verlässlich und Verwirrung stiftend! Zitat aus Kapitel 1, Seite 36: „Steuern sind gegenstandslos:“. An dieser Stelle bin ich sehr ins Stocken geraten, da hier geschrieben steht „Steuern sind hinfällig und überflüssig“. Aber, das ist doch völliger Unsinn! „Hinfällig, überflüssig“ ist die allgemeine Bedeutung von „gegenstandslos“ wie ich sie seit langem kenne, da das Wort oft in Sätzen wie etwa „Falls Sie bereits gezahlt haben sollten, betrachten Sie diese Mahnung als gegenstandslos.“ verwendet wird. Eine andere Bedeutung von „gegenstandslos“ ist „nicht gerechtfertigt, unbegründet“; z. B. eine gegenstandslose Beschuldigung. Also, könnte es sein, dass „gegenstandslos“ eine andere fachsprachliche Bedeutung hat, die ich noch nicht kenne? Nein! Umfangreiche Recherchen meinerseits haben ergeben, dass „gegenstandslos“ exakt die Bedeutungen hat, die ich schon kannte. Es gibt lediglich eine weitere Bedeutung im Sinne von „gegenstandslose (abstrakte) Kunst“, die ich noch nicht kannte. Mit anderen Worten, laut Steuerlehre für Dummies steht da tatsächlich: „Steuern sind hinfällig und überflüssig“ oder wenn man die andere Definition von „gegenstandslos“ nimmt „Steuern sind nicht gerechtfertigt, unbegründet:“. Richtig wäre gewesen „Steuern sind Zwangsabgaben:“. 2 Fachkorrektorinnen, das Lektorat des Verlags und insbesondere die Autorin haben hinsichtlich eines relativ bekannten deutschen Wortes völlig versagt. Als Laie in Steuerlehre/Steuerrecht kann ich nicht beurteilen, ob das im Buch vermittelte Fachwissen korrekt ist. So etwas setzt Vertrauen in den/die Autor*in voraus. Dieses Vertrauen wurde völlig zerstört, weshalb ich an dieser Stelle die Leseprobe beendet und nach anderen Büchern zum Thema Steuerlehre recherchiert habe und bin mit Steuerlehre 1 und Steuerlehre 2 von Bornhofen fündig geworden.