Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Dortmund, 40 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In seinem Urteil vom 6. März 2002 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach
19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach
22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG seit dem Jahr 1996 unvereinbar ist und verpflichtete deshalb den Gesetzgeber, spätestens mit Wirkung ab dem 1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen, um eine Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger sicherzustellen.
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19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach
22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG seit dem Jahr 1996 unvereinbar ist und verpflichtete deshalb den Gesetzgeber, spätestens mit Wirkung ab dem 1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen, um eine Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger sicherzustellen.
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