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Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Finanzwissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Sowohl der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen als auch die Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, d. h. Vorgänge außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, bei denen die rechtliche Struktur eines Unternehmens betroffen ist, beruht einerseits auf wirtschaftlichen Überlegungen aber auch andererseits auf…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Finanzwissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Sowohl der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen als auch die Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, d. h. Vorgänge außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, bei denen die rechtliche Struktur eines Unternehmens betroffen ist, beruht einerseits auf wirtschaftlichen Überlegungen aber auch andererseits auf steuerlichen Belastungsvergleichen. Die Steuerbelastung ist somit lediglich ein, wenn auch regelmäßig wichtiger Einflussfaktor auf die Vorteilhaftigkeit unternehmerischer Entscheidungen.
Gang der Untersuchung:
In der vorliegenden Arbeit wird zunächst die Entscheidungsneutralität als ein Bezugsmodell für die Untersuchung von Unternehmenssteuern (Kapitel II) vorgestellt. Die Forderung nach einer entscheidungsneutralen Besteuerung stützt sich auf der Überlegung, dass Marktkräfte im allgemeinen eher als die Staatslenkung in der Lage sind, eine möglichst effiziente Nutzung knapper Ressourcen zu gewährleisten. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang steuerliche Regelungen unternehmerische Entscheidungen beeinflussen und somit die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft beeinträchtigen.
Zunächst wird die steuerliche Behandlung von Beteiligungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen in der Bundesrepublik Deutschland behandelt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das deutsche Steuersystem sich sehr stark an traditionellen Besteuerungsgrundsätzen orientiert. Damit wiederum verbunden ist eine zeitabschnittsbezogene Sichtweise und Besteuerung. Die hieraus, im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Beteiligungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, resultierenden Konsequenzen sollen in Kapitel III behandelt werden.
In Kapitel IV folgt dann die Darstellung und Untersuchung der entsprechenden steuerlichen Regelungen in der Republik Kroatien. Mit der Umsetzung der großen Steuerreform im Jahre 1994 schlug Kroatien im Bereich der Steuergesetzgebung sowohl im Vergleich zu den zuvor geltenden Besteuerungsregeln als auch im Vergleich zur international üblichen Besteuerungspraxis einen völlig anderen Weg ein. Sowohl die Einkommen- als auch die Gewinnbesteuerung wurden anhand einer Konsumorientierung völlig neu geordnet. Im Gegensatz zu Deutschland orientiert sich die Besteuerung somit nicht an einem bestimmten Zeitabschnitt, sondern strebt im Rahmen einer lebenszeitlichen Betrachtung eine einmalige steuerliche Belastung der Konsumleistungsfähigkeit an, welche auch das grundlegende Steuersystemkonzept darstellt. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere auch steuersystematische Unterschiede und die hieraus resultierenden Steuerwirkungen herausgearbeitet werden. Für die Bewertung der dargestellten Steuerwirkungen wird wiederum das vorgestellte Beurteilungskriterium der Entscheidungsneutralität herangezogen.
In Kapitel III und IV wurden, in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Beteiligungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, zwei unterschiedlichen Steuersysteme vorgestellt. Mit Hilfe einer Zinsbereinigung verwirklicht die Republik Kroatien ein Steuersystem, welches als konsum- oder marktorientiert bezeichnet werden kann, wobei insbesondere die vollständige Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft erhalten bleiben soll. Der Steuergesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland orientiert sich hingegen weitestgehend an traditionellen Besteuerungsgrundsätzen. In Kapitel V erfolgt schließlich eine Zusammenfassung der Ergebnisse. Die hieraus sich ergebenden Schlussfolgerungen beruhen auf ökonomischen Überlegungen, die aus dem zuvor dargestellten Konzept der Entscheidungsneutralität der Besteuerung abgeleitet werd...
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