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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach einer IW- Studie besitzt rund die Hälfte (48 Prozent) der Einwohner der Bundesrepublik Deutschland über Haus - und Grundbesitz. Das sind 18,8 Millionen deutscher Haushalte. Sofern Familien Grundbesitz verfügen, denken sie oftmals darüber nach diesen vorzeitig an ihre Kinder zu übertragen ohne dabei auf die Einnahmen aus der Immobilie zu verzichten. Dies gelingt mit dem Nießbrauch, welches ein praktisches Instrument dafür ist eine…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach einer IW- Studie besitzt rund die Hälfte (48 Prozent) der Einwohner der Bundesrepublik Deutschland über Haus - und Grundbesitz. Das sind 18,8 Millionen deutscher Haushalte. Sofern Familien Grundbesitz verfügen, denken sie oftmals darüber nach diesen vorzeitig an ihre Kinder zu übertragen ohne dabei auf die Einnahmen aus der Immobilie zu verzichten. Dies gelingt mit dem Nießbrauch, welches ein praktisches Instrument dafür ist eine steueroptimale Übertragung des Vermögens mit einer eigenen Altersvorsorge zu verbinden. Hat der Erblasser dagegen keine Verfügung getroffen, so tritt nach seinem Tod die gesetzliche Erbfolge ein. Die Folgen dieser können allerdings zur Streitigkeiten innerhalb der Familie führen, deswegen ist es vorteilhaft die Erbfolge bereits zur Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu regeln. Die nachfolgenden Ausführungen erläutern den Sinn und Zweck der vorweggenommenen Erbfolge und gehen dabei auf die Besteuerung sowohl beim Eigentümer als auch beim Nießbraucher ein. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist der Vorbehaltsnießbrauch die häufigste Form des Nießbrauchs, deswegen wird die vorliegende Arbeit sich auf diesen reduzieren und die Rechtsfolgen aus diesem herausarbeiten. Grundsätzlich kann der Nießbrauch auf bewegliche Sachen, unbewegliche oder Rechte eingeräumt werden. Die vorliegende Arbeit wird sich allerdings auf die Ablösung des Nießbrauchs am privaten Grundbesitz beschränken. Bei diesem handelt es sich meistens um Grundbesitzübertragungen der Eltern an die Kinder, sodass im weiteren Verlauf der Arbeit der Nießbraucher mit den Eltern und der Eigentümer mit den Kindern gleichgestellt wird.Da das Nießbrauchrecht nicht ewig besteht und spätestens mit dem Tod des Nießbrauchers abgelöst wird, ist eine Auseinandersetzung mit den Rechtsfolgen der Ablösung bereits imZeitpunkt der Vermögensübertragung notwendig. Die vorliegende Arbeit definiert zunächst den Vorbehaltsnießbrauch und beschäftigt sich anschließend schwerpunktmäßig mit den verschiedenen Arten der Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs und den damit verbundenen Rechtsfolgen für den Nießbraucher und Eigentümer.
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