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Die Untersuchung behandelt die EG-Beihilfenrechtliche Vereinbarkeit der umfangreichen gemeinnützigkeitsabhängigen Steuervergünstigungen im deutschen Steuerrecht. Ziel der Monographie ist es, die wesentlichen Leitlinien aufzuzeigen, die bei der Prüfung der Vereinbarkeit des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts mit dem EG-Beihilfenrecht zu beachten sind. Das Schrifttum hat das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht bislang erst vereinzelt an den europarechtlichen Vorgaben gemessen. Relevante Rechtsprechung betrifft allein die Beschränkung der Steuervergünstigungen auf inländische gemeinnützige…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchung behandelt die EG-Beihilfenrechtliche Vereinbarkeit der umfangreichen gemeinnützigkeitsabhängigen Steuervergünstigungen im deutschen Steuerrecht. Ziel der Monographie ist es, die wesentlichen Leitlinien aufzuzeigen, die bei der Prüfung der Vereinbarkeit des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts mit dem EG-Beihilfenrecht zu beachten sind. Das Schrifttum hat das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht bislang erst vereinzelt an den europarechtlichen Vorgaben gemessen. Relevante Rechtsprechung betrifft allein die Beschränkung der Steuervergünstigungen auf inländische gemeinnützige Körperschaften. Insofern ist die Arbeit die erste umfassende Untersuchung dieses Problemkomplexes. Besondere Brisanz erhält diese Thematik durch die strenge Haltung der Europäischen Kommission, die den gemeinnützigen Sektor sowohl in seiner sozialen als auch in seiner wirtschaftlichen Bedeutung hervorhebt. Nach Ansicht der Kommission müssen insbesondere Begünstigungen und Befreiungen eingehend untersucht werden. Vor diesem Hintergrund wird zunächst auf die grundsätzliche Anwendbarkeit des EG-Vertrages auf das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht eingegangen. Der weitere Gang der Untersuchung orientiert sich an den Tatbestandsmerkmalen des Art. 87 Abs. 1 EGV (vgl. Zweiter Teil § 2). Es wird mithin für jede einzelne Steuerbegünstigung untersucht, ob die Voraussetzungen des Art. 87 Abs. 1 EGV gegeben sind. Beihilfenrechtlich ist vor allem der Unternehmenscharakter gemeinnütziger Körperschaften klärungsbedürftig. Beim Tatbestandsmerkmal der Begünstigung ist zu prüfen, ob die Vergünstigungen im Gemeinnützigkeitsrecht Ausnahmen von der Anwendung des allgemein geltenden Steuersystems zugunsten bestimmter Unternehmen darstellen. Darüber hinaus ist die begünstigende Wirkung der steuerlichen Privilegien insoweit problematisch, als diese unter Umständen lediglich dem Ausgleich der Mehrkosten dienen, die durch die Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken (z.B. Beschäftigung, Ausbildung und Unterstützung junger Arbeitsloser und benachteiligter Personen) entstehen. Im Rahmen der steuerlichen Spendenförderung gemeinnütziger Körperschaften stellt sich die Frage nach der staatlichen Herkunft der Mittel. Denn schliesslich werden die finanziellen Mittel der Spende zunächst von einem privaten Spender aufgebracht. Ferner muss die betreffende steuerliche Massnahme spezifisch oder selektiv sein, also "bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige" begünstigen und dadurch zu einer Verfälschung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs führen. Sodann werden die gemeinnützigkeitsrelevanten Ausnahmebestimmungen des EG-Beihilfenrechts erläutert. Hier ist zu klären, ob die von gemeinnützigen Einrichtungen verfolgten Zwecke gegenüber etwaigen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb überwiegen können (vgl. Zweiter Teil § 3). Abschliessend wird auf die europarechtlich zweifelhaften Diskriminierungen der gemeinnützigkeitsabhängigen Steuervergünstigungen eingegangen (vgl. Dritter Teil).