Das österreichische Steuerrecht lässt für die Weinbaubranche mehrere Arten der steuerlichen Gewinnermittlung zu. Es sieht für Weinbaubetriebe, sofern sie in bestimmte Größenklassen fallen, die Möglichkeit vor, zwischen der Gewinnermittlungsart der Teilpauschalierung oder der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu wählen. Während bei der Teilpauschalierung die tatsächlichen Einnahmen aufzuzeichnen sind und der Großteil der Betriebsausgaben mit einem pauschalen Prozentsatz der Einnahmen als berücksichtigt gilt, ist im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die tatsächliche Ausgabenhöhe zu erfassen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage unter welchen Umständen in Weinbaubetrieben die Anwendung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Form der Gewinnermittlung zu steuerlichen Vorteilen gegenüber der Teilpauschalierung führt.