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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit widmet sich dem Ziel, eine grundlegende Darstellung der steuerlichenGrenze der Fremdfinanzierung in Deutschland, eingebettet in der Zinsschranke,zu geben und in diesem Zusammenhang spezielle Problembereiche bei der Ausgestaltungaufzuzeigen. Zu diesem Zweck wird das durchaus komplexe Regelungskonzept derZinsschranke samt Grundregel, Ausnahmen von der Grundregel und Rückausnahmenbetrachtet. Dabei legt die…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit widmet sich dem Ziel, eine grundlegende Darstellung der steuerlichenGrenze der Fremdfinanzierung in Deutschland, eingebettet in der Zinsschranke,zu geben und in diesem Zusammenhang spezielle Problembereiche bei der Ausgestaltungaufzuzeigen. Zu diesem Zweck wird das durchaus komplexe Regelungskonzept derZinsschranke samt Grundregel, Ausnahmen von der Grundregel und Rückausnahmenbetrachtet. Dabei legt die Grundregel des § 4h EStG fest, dass Zinsaufwendungen einesBetriebs bis zur Höhe der Zinserträge abziehbar sind, darüber hinaus nur in Höhe desverrechenbaren EBITDA. Der Gesetzgeber lässt jedoch drei Ausnahmen von dieserGrundregel zu:- Die Freigrenze, wonach ein Betrieb von der Anwendung der Zinsschrankeentbunden wird, wenn der Saldo der Zinsaufwendungen und Zinserträgeweniger als drei Mio. Euro beträgt.- Die Konzernklausel, welche eine Zinsabzugsbeschränkung bei nicht odernur anteilsmäßig zu einem Konzern gehörigen Betrieben untersagt.- Die Escape-Klausel, wobei selbst zu einem Konzern gehörige Betriebe nichtin den Anwendungsbereich der Zinsschranke fallen, wenn ihre Eigenkapitalquoteam Schluss des vorrangegangenen Abschlussstichtages gleich hochoder höher ist als die des Konzerns.Körperschaften hingegen müssen bei der Konzernklausel und der Escape-Klausel zusätzlichden Nachweis erbringen, dass keine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierungvorliegt.Mit dieser Regelung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, missbräuchliche Formen derFremdfinanzierung zu sanktionieren, um somit deutsches Steuersubstrat zu sichern. Ausfiskalischer Sicht ist dies ein durchaus verständliches Ziel, jedoch handelt es sich beider jetzigen Ausgestaltung der Zinsschranke keineswegs um eine bloße Missbrauchsbekämpfungsvorschrift.Auch die Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetzändern nichtsan dieser Tatsache. Es bedarf weiterer Schritte, um die grundlegendensystemimmanenten Schwächen der Zinsschranke zu beseitigen. Insbesondere der Verstoßgegen geltendes Verfassungs- und Europarecht ist in diesem Zusammenhang zubeseitigen.
Autorenporträt
Sven Hentschel ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre bei Prof. Dr. Gerhard Kraft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.