Es soll mit dieser Arbeit kein Beitrag zu der Diskussion geleistet werden, ob diese oder jene Steuer über den Preis abgewälzt werden kann oder nicht, denn darüber entscheidet in jedem Einzelfall der Markt. Die Steuern, die angeblich nicht abgewälzt werden sollen, beeinflussen, genau wie alle an deren gewinnmindernden Belastungen auch, die Nettorendite des Unter nehmens, und diese stellt nun einmal den entscheidenden Faktor in einem Wirtschaftssystem dar, das als Regulativ das Konkurrenzprinzip anerkennt. Es ist eine Tatsache, daß sich in einem solchen System ein Unternehmen auf die Dauer nur dann behaupten kann, wenn es in Form des Nettogewinnes eine Verzinsung seines Eigenkapitals erwirtschaften kann, die mindestens dem marktüblichen Zinssatz entspricht. So gesehen werden a 11 e Steuern, auch die sog. Ertragsteuern, zu Kostensteuern und sind wie Kosten in die Kalkulation einzubeziehen. Unterschiede in der Steuerbelastung gleich wel cher Art haben stets Einfluß auf die Konkurrenzlage, weil das Unternehmen mit geringerer Belastung die vorauszusetzende Mindestrendite mit ver gleichsweise niedrigeren Preisen erwirtschaften kann. Das gilt heute beson ders auch für den zwischenstaatlichen Vergleich. Die Frage, in welchem Maße der Preis eines Produktes durch das gültige Steuersystem belastet wird, stellt eines der schwierigsten Probleme dar.
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