Änderungen der handelsrechtlichen Rechnunglegungsnormen beeinflussen durch den Massgeblichkeitsgrundsatz die steuerliche Gewinnermittlung nach 5 Abs. 1 EStG. Zielsetzung des Gesetzgebers für das Bilanzrichtlinien-Gesetz ist die Wahrung der Steuerneutralität unter Beibehaltung des Massgeblichkeitsgrundsatzes. In der vorliegenden Arbeit werden der Begriff der Steuerneutralität als Ziel bestimmt, der Grundsatz der Massgeblichkeit untersucht und die handelsrechtlichen Bilanzansatz- und Bewertungsvorschriften im Hinblick auf mögliche Verletzungen der Steuerneutralität analysiert.