Diplomarbeit aus dem Jahr 1995 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, FernUniversität Hagen (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:
Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens ist eine zentrale betriebswirtschaftliche Entscheidung. Entscheidungserheblich sind viele verschiedene und unterschiedlich relevante Einflussfaktoren'. Ein entscheidungsrelevanter Faktor kann die spezifische Besteuerung bestimmter Rechtsformen sein. Das gleiche gilt für die. Änderung der Rechtsform. In Sonderfällen kann die Besteuerung sogar der wichtigste oder einzige Faktor sein, wenn nämlich durch die Rechtsformänderung Steuerersparnisse erzielt werden können. Dies hat Bedeutung für die Auswahl der maßgebenden Vergleichssituationen Z, die auf ihre Vorteilhaftigkeit untersucht werden, also Umwandlung vs. Fortführung der bisherigen Rechtsform oder wenn feststeht, dass umgewandelt werden soll- Wahlrecht A vs. Wahlrecht B , also etwa Aufdeckung stiller Reserven oder Fortführung der Buchwerte 3. Im folgenden wird davon ausgegangen, dass aus nichtsteuerlichen' Gründen eine Umwandlung erfolgen soll und - soweit vorhanden - eine Entscheidung zwischen verschiedenen steuerlichen Wahlrechten erfolgen muss.
Die wichtigsten rechtlichen Regelungen für den Rechtsformwechsel finden sich im Umwandlungsgesetz (UmwG) und im Umwandlungssteuergesetz (UmwStG). Durch Verabschiedung des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG)5 und des Gesetzes zur Änderung des
Umwandlungssteuerrechtes sind nicht nur Rechtsvorschriften in verschiedenen Einzelgesetzen geändert worden, sondern auch das UmwG und das UmwStG neu formuliert worden. Die Möglichkeiten, die Rechtsform eines Unternehmens zu ändern, sind gegenüber der vorherigen Rechtslage erweitert und vereinfacht worden. Während das UmwG die handels- und gesellschaftsrechtliche Seite regelt, betrifft das UmwStG die steuerlichen Folgen. Die hierin enthaltenen Regelungen knüpfen an bereits bekannte Verfahrensweisen an und präzisieren und erweitern deren Anwendungsbereich. So war die Möglichkeit, bei dem Ansatz der Wirtschaftsgüter zwischen Buchwert, Teilwert oder Zwischenwert zu wählen, auch bisher geläufig; die bekannten Vorschriften zu den einbringungsgeborenen Anteilen ist auf spaltungs- oder verschmelzungsgeborene Anteile ausgedehnt worden.
Das Potential an möglichen Wahlrechten oder Sachverhaltsgestaltungen in den Regelungen des UmwG und des UmwStG aus der Sicht der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zu analysieren, ist Aufgabe dieser Arbeit. Es wird also davon ausgegangen, dass eine Umwandlung nach dem Grundtypus der Gesamt- oder Sonderrechtsnachfolge erfolgt.'
Die herkömmliche Fragestellung der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, von mehreren Handlungsalternativen oder Wahlmöglichkeiten die steuergünstigste zu bestimmen, lässt sich auf die neu geschaffenen Möglichkeiten anwenden. Das Instrumentarium hingegen ist bereits vorhanden. So ist etwa die Entscheidung zwischen verschiedenen zulässigen Wertansätzen unabhängig von den Neuregelungen bereits bisher als Problematik der Aufdeckung stiller Reserven ein intensiv behandelter Bereich, bereits von Dellmann, K. (1973) formelmäßig dargestellt, und in jüngster Zeit etwa in den Dissertationen von Schaum, W. (1994) oder Schiffers, J. (1994a) mit teilweise unterschiedlichen methodischen Ansätzen8 untersucht.
Ebenso sind die Erkenntnisse der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre hinsichtlich des Einflusses der Besteuerung auf die Rechtsform auch auf die Änderung der Rechtsform übertragbar. In diesem Bereich ist vor allem der Einfluss amerikanischer Umwandlungsmodelle festzustellen, wie an angelsächsischen Begriffsbildungen9deutlich wird.
Als zentrale Frage stellt sich die Entscheidung darüber, ob die Buchwerte fortgeführt oder durch den Ansatz von (höheren) Teilwerten stille Re...
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Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens ist eine zentrale betriebswirtschaftliche Entscheidung. Entscheidungserheblich sind viele verschiedene und unterschiedlich relevante Einflussfaktoren'. Ein entscheidungsrelevanter Faktor kann die spezifische Besteuerung bestimmter Rechtsformen sein. Das gleiche gilt für die. Änderung der Rechtsform. In Sonderfällen kann die Besteuerung sogar der wichtigste oder einzige Faktor sein, wenn nämlich durch die Rechtsformänderung Steuerersparnisse erzielt werden können. Dies hat Bedeutung für die Auswahl der maßgebenden Vergleichssituationen Z, die auf ihre Vorteilhaftigkeit untersucht werden, also Umwandlung vs. Fortführung der bisherigen Rechtsform oder wenn feststeht, dass umgewandelt werden soll- Wahlrecht A vs. Wahlrecht B , also etwa Aufdeckung stiller Reserven oder Fortführung der Buchwerte 3. Im folgenden wird davon ausgegangen, dass aus nichtsteuerlichen' Gründen eine Umwandlung erfolgen soll und - soweit vorhanden - eine Entscheidung zwischen verschiedenen steuerlichen Wahlrechten erfolgen muss.
Die wichtigsten rechtlichen Regelungen für den Rechtsformwechsel finden sich im Umwandlungsgesetz (UmwG) und im Umwandlungssteuergesetz (UmwStG). Durch Verabschiedung des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG)5 und des Gesetzes zur Änderung des
Umwandlungssteuerrechtes sind nicht nur Rechtsvorschriften in verschiedenen Einzelgesetzen geändert worden, sondern auch das UmwG und das UmwStG neu formuliert worden. Die Möglichkeiten, die Rechtsform eines Unternehmens zu ändern, sind gegenüber der vorherigen Rechtslage erweitert und vereinfacht worden. Während das UmwG die handels- und gesellschaftsrechtliche Seite regelt, betrifft das UmwStG die steuerlichen Folgen. Die hierin enthaltenen Regelungen knüpfen an bereits bekannte Verfahrensweisen an und präzisieren und erweitern deren Anwendungsbereich. So war die Möglichkeit, bei dem Ansatz der Wirtschaftsgüter zwischen Buchwert, Teilwert oder Zwischenwert zu wählen, auch bisher geläufig; die bekannten Vorschriften zu den einbringungsgeborenen Anteilen ist auf spaltungs- oder verschmelzungsgeborene Anteile ausgedehnt worden.
Das Potential an möglichen Wahlrechten oder Sachverhaltsgestaltungen in den Regelungen des UmwG und des UmwStG aus der Sicht der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zu analysieren, ist Aufgabe dieser Arbeit. Es wird also davon ausgegangen, dass eine Umwandlung nach dem Grundtypus der Gesamt- oder Sonderrechtsnachfolge erfolgt.'
Die herkömmliche Fragestellung der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, von mehreren Handlungsalternativen oder Wahlmöglichkeiten die steuergünstigste zu bestimmen, lässt sich auf die neu geschaffenen Möglichkeiten anwenden. Das Instrumentarium hingegen ist bereits vorhanden. So ist etwa die Entscheidung zwischen verschiedenen zulässigen Wertansätzen unabhängig von den Neuregelungen bereits bisher als Problematik der Aufdeckung stiller Reserven ein intensiv behandelter Bereich, bereits von Dellmann, K. (1973) formelmäßig dargestellt, und in jüngster Zeit etwa in den Dissertationen von Schaum, W. (1994) oder Schiffers, J. (1994a) mit teilweise unterschiedlichen methodischen Ansätzen8 untersucht.
Ebenso sind die Erkenntnisse der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre hinsichtlich des Einflusses der Besteuerung auf die Rechtsform auch auf die Änderung der Rechtsform übertragbar. In diesem Bereich ist vor allem der Einfluss amerikanischer Umwandlungsmodelle festzustellen, wie an angelsächsischen Begriffsbildungen9deutlich wird.
Als zentrale Frage stellt sich die Entscheidung darüber, ob die Buchwerte fortgeführt oder durch den Ansatz von (höheren) Teilwerten stille Re...
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