Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, Universität Augsburg, 74 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll zunächst die Stellung der Mantelkaufregelung innerhalb der bestehenden Problematik der Verlustnutzung bei Rechtsnachfolge darstellen. Dabei wird vorab die Systematik der Verlustberücksichtigung innerhalb des deutschen Steuerrechts aufgezeigt, welche die Basis für das Missbrauchspotenzial im Rahmen der körperschaftsteuerlichen Verlustnutzung bildet.
Sodann soll nach einem einführenden Überblick über die Historie der Mantelkaufproblematik und einer kurzen Darstellung der kritikwürdigen Vorgängerregelung des
8 Abs. 4 KStG a.F. der Tatbestand der aktuellen, neu eingeführten Mantelkaufregelung des
8c KStG vor dem Hintergrund der zugrundeliegenden Gesetzgeberintention genauer beleuchtet werden. Ziel dieser Arbeit soll sein, den Tatbestand des
8c KStG kritisch anhand steuersystematischer, rechtspolitischer und praktischer Aspekte zu würdigen.
Dies soll abschließend auch, soweit umsetzbar, anhand ausgewählter praxisnaher Anwendungsbeispiele verifiziert werden. Dabei werden die Ausführungen dieser Arbeit auf den Geltungsbereich des deutschen Steuerrechts beschränkt, womit grenzüberschreitende Sachverhalte im Rahmen dieser Betrachtung keine Berücksichtigung finden.
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Sodann soll nach einem einführenden Überblick über die Historie der Mantelkaufproblematik und einer kurzen Darstellung der kritikwürdigen Vorgängerregelung des
8 Abs. 4 KStG a.F. der Tatbestand der aktuellen, neu eingeführten Mantelkaufregelung des
8c KStG vor dem Hintergrund der zugrundeliegenden Gesetzgeberintention genauer beleuchtet werden. Ziel dieser Arbeit soll sein, den Tatbestand des
8c KStG kritisch anhand steuersystematischer, rechtspolitischer und praktischer Aspekte zu würdigen.
Dies soll abschließend auch, soweit umsetzbar, anhand ausgewählter praxisnaher Anwendungsbeispiele verifiziert werden. Dabei werden die Ausführungen dieser Arbeit auf den Geltungsbereich des deutschen Steuerrechts beschränkt, womit grenzüberschreitende Sachverhalte im Rahmen dieser Betrachtung keine Berücksichtigung finden.
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