Die Bedeutung des Unionsrechts für das Umsatzsteuerrecht ist immens. Dies wird am Beispiel des § 14c UStG besonders deutlich. Eine Steuerschuld, die durch unrichtigen oder unberechtigten Umsatzsteuerausweis in einer Rechnung entstanden ist, kann beseitigt werden. § 14c Abs. 1 S. 2 UStG und § 14c Abs. 2 S. 3–5 UStG enthalten entsprechende Berichtigungsvorschriften. Die Abhandlung zeigt, dass diese Berichtigungsvorschriften gemessen am Unionsrecht zu eng gefasst sind. Der Autor belegt ferner, dass die derzeitige Differenzierung zwischen § 14c Abs. 1 S. 2 UStG und § 14c Abs. 2 S. 3–5 UStG gegen den unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gem. Art. 20 GRCh verstößt.