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Aus dem Inhalt Das Werk richtet sich an Studierende, die sich in den Wahlfächern Steuerrecht oder Wirtschaftsstrafrecht erstmals mit dieser Rechtsmaterie befassen. Es ermöglicht aber auch interessierten Rechtsreferendarinnen und -referendaren sowie Berufsanfängerinnen und -anfängern, einen Einstieg in dieses praxisrelevante Rechtsgebiet. Neben einer detaillierten Darstellung des Steuerhinterziehungsrechts behandelt der Autor das Recht der Steuerordnungswidrigkeiten, das spezielle Verjährungsrecht, die spezifischen steuerstrafrechtlichen Regelungen der Selbstanzeige sowie die Problematiken bei…mehr

Produktbeschreibung
Aus dem Inhalt
Das Werk richtet sich an Studierende, die sich in den Wahlfächern Steuerrecht oder Wirtschaftsstrafrecht erstmals mit dieser Rechtsmaterie befassen. Es ermöglicht aber auch interessierten Rechtsreferendarinnen und -referendaren sowie Berufsanfängerinnen und -anfängern, einen Einstieg in dieses praxisrelevante Rechtsgebiet.
Neben einer detaillierten Darstellung des Steuerhinterziehungsrechts behandelt der Autor das Recht der Steuerordnungswidrigkeiten, das spezielle Verjährungsrecht, die spezifischen steuerstrafrechtlichen Regelungen der Selbstanzeige sowie die Problematiken bei anhängigem Steuerstrafverfahren und gleichzeitig fortlaufenden Besteuerungsverfahren. Darüber hinaus gibt die Darstellung einen Einblick in die verfahrensrechtlichen Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Tätigwerden finanzbehördlicher Strafverfolgungsorgane.
Bei der vollständigen Neubearbeitung werden nicht nur die Änderungen teilweise jahrzehntealter BGH-Rechtsprechung (zum Beispiel in den Bereichen Konkurrenzlehre oder Kompensationsverbot), sondern auch diverse Gesetzesänderungen (zuletzt durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz, das Jahressteuergesetz 2020 und das StPO-Änderungsgesetz v. 25.6.2021) berücksichtigt.
Der Autor Stefan Rolletschke ist Leiter des Staatlichen Rechnungsprüfungsamts für Steuern in Münster, Lehrbeauftragter für Steuerstrafrecht der Ruhr Universität Bochum und trägt einschlägig in verschiedenen Fortbildungseinrichtungen von Justiz und Finanzverwaltung vor.