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Wenn Personengesellschaften an einer Erbschaft oder Schenkung beteiligt sind, wer hat dann die anfallende Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu zahlen: Die Gesellschaft selbst oder ihre Gesellschafter? Diese Frage beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit bereits seit über 100 Jahren. Ihre Beantwortung wird beeinflusst von der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Personengesellschaften, ihrer Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivil- und Steuerrecht.
Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die allgemeine Bestimmung der Steuersubjekte des ErbStG durch Auslegung der Begriffe »Erwerber«
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Produktbeschreibung
Wenn Personengesellschaften an einer Erbschaft oder Schenkung beteiligt sind, wer hat dann die anfallende Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu zahlen: Die Gesellschaft selbst oder ihre Gesellschafter? Diese Frage beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit bereits seit über 100 Jahren. Ihre Beantwortung wird beeinflusst von der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Personengesellschaften, ihrer Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivil- und Steuerrecht.

Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die allgemeine Bestimmung der Steuersubjekte des ErbStG durch Auslegung der Begriffe »Erwerber« und »Schenker« im Sinne des maßgeblichen § 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Als notwendige Voraussetzung wird die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit herausgearbeitet. Für das ErbStG ist die zivilrechtliche Leistungsbeziehung jedoch nicht allein maßgeblich. Dies ermöglicht einen steuerrechtsautonomen Ansatz mit dem Ergebnis, dass durch die insoweit transparenten Personengesellschaften auf die Gesellschafter als Steuersubjekte zuzugreifen ist.
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Autorenporträt
Nicole Herrmann studierte Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg mit Schwerpunkt im Steuerrecht. Im Januar 2018 legte sie die Erste juristische Prüfung ab. Anschließend war sie promotionsbegleitend am Lehrstuhl für Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung des Finanz- und Steuerrechts von Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M. (Cornell) an der Universität Heidelberg sowie bei Flick Gocke Schaumburg in Frankfurt a.M. bis September 2020 tätig. Den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Heidelberg mit Stationen in Frankfurt a.M. und München schloss sie im Oktober 2022 mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung ab.