Basierend auf einer empirischen Studie unter Projektträgern und Bundesministerien zeigt Mathias Hennemann alternative Lösungsansätze für das Management und die Steuerung von Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf. Dabei betrachtet er die speziellen Anforderungen der Fördermittelverwaltung an die Wahrung von Effizienz und Effektivität ebenso wie die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen. Ein zusätzlicher Fokus wird im Sinne des New Public Managements auf die Integration privatwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente in das Verwaltungshandeln gelegt.
Basierend auf einer empirischen Studie unter Projektträgern und Bundesministerien zeigt Mathias Hennemann alternative Lösungsansätze für das Management und die Steuerung von Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf. Dabei betrachtet er die speziellen Anforderungen der Fördermittelverwaltung an die Wahrung von Effizienz und Effektivität ebenso wie die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen. Ein zusätzlicher Fokus wird im Sinne des New Public Managements auf die Integration privatwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente in das Verwaltungshandeln gelegt.
Mathias Hennemann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Unternehmensrechnung & Controlling der Technischen Universität Dortmund und forscht zu den Themen F&E-Förderung sowie öffentliches Preisrecht.
Inhaltsangabe
Anlass, Gründe und Ziele bundesstaatlicher Förderung von F&E-Projekten.- Verwaltungswissenschaftlicher Rahmen zur Förderung durch Zuwendungen auf Kostenbasis.- Controlling von F&E-Projekten.- Ansätze aus der neuen Institutionenökonomie und der Stewardshiptheorie als theoretische Fundierung.- Ausgestaltung der Aufgabenauslagerung an die Projektträger.- Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen für das Verwaltungshandeln.
Anlass, Gründe und Ziele bundesstaatlicher Förderung von F&E-Projekten.- Verwaltungswissenschaftlicher Rahmen zur Förderung durch Zuwendungen auf Kostenbasis.- Controlling von F&E-Projekten.- Ansätze aus der neuen Institutionenökonomie und der Stewardshiptheorie als theoretische Fundierung.- Ausgestaltung der Aufgabenauslagerung an die Projektträger.- Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen für das Verwaltungshandeln.
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