Die durch das Gesetz Nr. 1/18 vom 6. September 2013 eingeführten Steuerverfahren wurden im Hinblick auf die Effizienz der Arbeit des OBR und die Wahrung der Rechte und Garantien der Steuerzahler überprüft. Diese Überprüfung zielt darauf ab, das Vertrauen zwischen den verschiedenen Partnern des burundischen Steuersystems zu stärken. Dieses Gesetz vom 6. September 2013 wurde durch das Gesetz Nr. 1/12 vom 25. November 2020 über die steuerlichen und nichtsteuerlichen Verfahren leicht überarbeitet.Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die im Jahr 2022 geltenden Steuerverfahren auf den Tag der Verkündung des Gesetzes Nr. 1/12 vom 25. November 2020 über die steuerlichen und nichtsteuerlichen Verfahren zurückgehen.