Abnahmeverpflichtung für das Gesamtwerk. Die Preisangaben beruhen auf den derzeitigen Kostenverhältnissen. Der Verlag muß sich vorbehalten, im Laufe des Erscheinens den Preis den Kostenverhältnissen anzupassen. Gesamtumfang bisher (März 2000): 6.634 Seiten.
Bisher liegen die folgenden Partien in Lieferungen vor:
- Einleitung; §§ 1-21; 25-35; 44-67; 68-72; 77-122; 125-141; 144-165; 174-184c; 220a-222; 234-238; 242-262; 263a-266b; 283-287; 302a-314; 317-345.
Aus Besprechungen zur 11. Auflage:
- "... Der durch Vollständigkeit, Gedankenreichtum und -tiefe begründete wissenschaftliche Rang des LK, verbunden mit seiner Funktion des Mahners, Bewahrers und Vordenkers für eine auch juristisch manchmal schnellebige Praxis wird Fortbestand und Bedeutung dieses Großkommentars auch im Computer-Zeitalter sichern" (Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans Dahs, Bonn. In: Neue Juristische Wochenschrift)
- "... Der Leipziger Kommentar - ebenso wie der Löwe-Rosenberg - sind der unbestreitbare Beweis für das extrem hohe Niveau, das der strafrechtlichen Wissenschaft und Judikatur in der Bundesrepublik Deutschland überall in der Welt zuerkannt wird. Den Leipziger Kommentar zu loben, hieße also Eulen nach Athen tragen. ..." (Ministerialdirigent Dr. Karl-Heinz Groß. In: Justiz-Ministerialblatt für Hessen).
Zielgruppen Rechtsanwälte; Richter/Gerichte (Straf-, Verfassungsgerichtsbarkeit); Ministerien, Abgeordnete (Bund/Länder); Parlamentsausschüsse; Finanzämter; Jugendgerichte; Polizeidienststellen; Strafvollzugsanstalten; Parteien; Rechtsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, Versicherungen, Banken; Professoren; Institute, Bibliotheken.
Bisher liegen die folgenden Partien in Lieferungen vor:
- Einleitung; §§ 1-21; 25-35; 44-67; 68-72; 77-122; 125-141; 144-165; 174-184c; 220a-222; 234-238; 242-262; 263a-266b; 283-287; 302a-314; 317-345.
Aus Besprechungen zur 11. Auflage:
- "... Der durch Vollständigkeit, Gedankenreichtum und -tiefe begründete wissenschaftliche Rang des LK, verbunden mit seiner Funktion des Mahners, Bewahrers und Vordenkers für eine auch juristisch manchmal schnellebige Praxis wird Fortbestand und Bedeutung dieses Großkommentars auch im Computer-Zeitalter sichern" (Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans Dahs, Bonn. In: Neue Juristische Wochenschrift)
- "... Der Leipziger Kommentar - ebenso wie der Löwe-Rosenberg - sind der unbestreitbare Beweis für das extrem hohe Niveau, das der strafrechtlichen Wissenschaft und Judikatur in der Bundesrepublik Deutschland überall in der Welt zuerkannt wird. Den Leipziger Kommentar zu loben, hieße also Eulen nach Athen tragen. ..." (Ministerialdirigent Dr. Karl-Heinz Groß. In: Justiz-Ministerialblatt für Hessen).
Zielgruppen Rechtsanwälte; Richter/Gerichte (Straf-, Verfassungsgerichtsbarkeit); Ministerien, Abgeordnete (Bund/Länder); Parlamentsausschüsse; Finanzämter; Jugendgerichte; Polizeidienststellen; Strafvollzugsanstalten; Parteien; Rechtsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, Versicherungen, Banken; Professoren; Institute, Bibliotheken.