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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Hochschule für angewandte Wissenschaften München (Betriebswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Im Frühjahr 2000 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Stiftungen verabschiedet, das rückwirkend zum 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht zahlreiche Erleichterungen für Stiftungen vor. Insbesondere dem Stifter selbst werden weitreichende steuerliche Vorteile gewährt. Die günstigeren steuerlichen Regelungen sollen dazu beitragen,…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Hochschule für angewandte Wissenschaften München (Betriebswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Im Frühjahr 2000 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Stiftungen verabschiedet, das rückwirkend zum 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht zahlreiche Erleichterungen für Stiftungen vor. Insbesondere dem Stifter selbst werden weitreichende steuerliche Vorteile gewährt. Die günstigeren steuerlichen Regelungen sollen dazu beitragen, dass zum Wohle der Allgemeinheit weitere Stiftungen errichtet und noch mehr Bürger inspiriert werden, gemeinnützige Stiftungen zu gründen bzw. durch Spenden oder Zustiftungen finanziell zu unterstützen.
Stiftungen sind nicht mehr nur etwas für Adlige und Superreiche, sie sind nun steuerlich gesehen für jeden sehr interessant geworden. Sie senken nicht nur die Schenkungs- und Erbschaftsteuer sondern seit dem auch die Einkommensteuer in erheblichem Maße. Für Stifter rückt die Gründung einer Stiftung in die Nähe eines Steuersparmodells. Beispielrechnungen zeigen deutlich, dass mit enormen Steuereinsparungen zu rechnen ist. Unterm Strich muss ein Stifter nicht einmal die Hälfte des gemeinnützigen Kapitals selbst aufbringen, den Rest spendiert das Finanzamt. Auch eine Spende oder Zustiftung bleibt steuerlich nicht unbelohnt.
Dennoch gibt der Stifter bzw. Spender einen Teil seines Vermögens oder Erbes ab. Er kann jedoch bestimmen, für welchen Zweck er das Geld ausgibt bzw. was mit dem Vermögen nach seinem Tod passiert. Sein Geld bzw. Vermögen fließt nicht in Form von Steuern an den Staat, sondern finanziert oder unterstützt ein Projekt , mit dem sich der Stifter selbst identifizieren kann und indem er seinen eigenen Namen verewigen kann. Auch ein Familienunternehmen kann als Stiftung weitergeführt werden. Das selbst errichtete Lebenswerk bleibt somit erhalten und die eigene Familie kann dadurch finanziell abgesichert werden.
Im Rahmen dieser Ausarbeitung wird auf alle Fragen, die im Zusammenhang mit einer Stiftungsgründung, den Zuwendungen sowie der Vermögensübertragung an Stiftungen und vor allem den steuerlichen Vorteilen stehen, eingegangen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
InhaltsverzeichnisI
AbkürzungsverzeichnisIII
Abbildungs- und TabellenverzeichnisIV
1.Einleitung1
1.1Aktueller Bezug1
1.2Aufbau der Arbeit3
2.Begriffsbestimmungen4
2.1Definition Stiftung4
2.2Sinn und Bedeutung von Stiftungen6
2.3Stiftungsformen10
2.3.1Treuhänderische oder rechtsfähige Stiftung10
2.3.2Fördernde oder operative Stiftung13
2.3.3Gemeinnützige Stiftung14
2.3.4Familienstiftung15
2.3.5Unternehmensstiftung17
2.3.6Gemeinschaftsstiftung/Bürgerstiftung18
2.3.7Kirchliche Stiftung19
3.Gründung von Stiftungen20
3.1Stiftungsgründer und ihre Motive21
3.2Stiftungszweck22
3.3Die Vermögensübertragung - Das Stiftungsvermögen23
3.4Das Stiftungsgeschäft26
3.5Die Stiftungsorganisation28
3.6Genehmigung der Stiftung und Stiftungsaufsicht28
3.7Beendigung einer Stiftung30
4.Steuerliche Betrachtung31
4.1Einkommenssteuerliche Erleichterung für Stifter32
4.1.1Erweiterung des Sonderausgabenabzugs32
4.1.2Erweiterung des Buchwertprivileges40
4.2Änderung des Erbschaftssteuergesetzes41
4.3Sonstige Änderungen50
4.4Stiftungsprivatrecht53
5.Zusammenfassung56
Literaturverzeichnis58
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