Projektarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 2,0, Hochschule München, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Projektarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob eine rechtliche Stiftung für erwerbswirtschaftliche Unternehmen geeignet ist. Zuerst wird definiert, was überhaupt eine Stiftung ist. Anschließend werden die Beweggründe vom Unternehmer für eine Stiftung genannt und die verschiedenen Stiftungsformen im Detail erklärt. Im Anschluss gehen wir darauf ein, welche Vorteile überhaupt so eine Stiftung mit sich bringt und welche Nachteile dabei entstehen können. Zum Schluss wird dann eine Auswertung verfasst, ob die Gründung einer Stiftung für gewerbliche Unternehmen sinnvoll ist.Insgesamt gibt es in Deutschland 21.806 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Allein im Jahr 2016 wurden insgesamt 582 Stiftungen neu gegründet, deren Vermögen auf ca. 100 Millionen Euro geschätzt wird.In Deutschland sind Stiftungen aufgrundder gesetzlichen Rahmenbedingungen populärer denn je. Wenn beispielsweise ein Unternehmen keine geeigneten Nachkommen hat, wird vielfach die Errichtung einer Stiftung ins Gespräch gebracht. Es ist aber umstritten, ob eine Stiftung ein sinnvolles Gestaltungsmittel der Unternehmensnachfolge sind und unter welchen Voraussetzungen. Unter einer Stiftung versteht man eine juristische Person, die im Gegensatz zu anderen juristischen Personen keine Gesellschafter oder Mitglieder hat. Das Vermögen ist auf Dauer angelegt und soll einem bestimmten Stiftungszweck gewidmet werden. Das bedeutet, sie stellt eine Zusammenfassung von Vermögen dar und dieses Vermögen muss grundsätzlich in seiner Substanz erhalten bleiben. Deshalb bedeutet Stiften, dass ein Stifter durch das Rechtsgeschäft förmlich den Willen bekundet, zur Verwirklichung eines bestimmten Zwecks eine Stiftung zu errichten, diese dann mit den hierzu benötigten Mitteln und einer zweckentsprechenden Organisation auszustatten. Eine Stiftung hat das Ziel, einem vom Stifter festgelegtem Zweck auf Dauer, in der Regel über den Tod des Stifters hinaus, zu verwirklichen. Zentralbegriffe des Stiftungsrechts sind der Stiftungszweck, das Stiftungsvermögen und die Stiftungsorganisation. Der Stiftungszweck soll konkretisieren, welchen Willen der Stifter hat und muss verständlich zum Ausdruck gebracht werden.
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