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Erscheint vorauss. November 2024
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Fragen des Stiftungskollisionsrechts stellen sich insbesondere, wenn eine Stiftung ihren effektiven Verwaltungssitz in einem anderen Staat als dem Staat des Satzungssitzes hat. Die Arbeit beleuchtet schwerpunktmäßig das Internationale Privatrecht und das Internationale Öffentliche Recht von Stiftungen (»Stiftungskollisionsrecht«), wobei der Einfluss der Niederlassungsfreiheit gesondert berücksichtigt wird. Es werden die Grundlagen des vereinheitlichten Stiftungsrechts sowie des Internationalen Gesellschaftsrechts untersucht. Auf diesen Grundlagen aufbauend wird hinterfragt, ob das…mehr

Produktbeschreibung
Fragen des Stiftungskollisionsrechts stellen sich insbesondere, wenn eine Stiftung ihren effektiven Verwaltungssitz in einem anderen Staat als dem Staat des Satzungssitzes hat. Die Arbeit beleuchtet schwerpunktmäßig das Internationale Privatrecht und das Internationale Öffentliche Recht von Stiftungen (»Stiftungskollisionsrecht«), wobei der Einfluss der Niederlassungsfreiheit gesondert berücksichtigt wird. Es werden die Grundlagen des vereinheitlichten Stiftungsrechts sowie des Internationalen Gesellschaftsrechts untersucht. Auf diesen Grundlagen aufbauend wird hinterfragt, ob das Stiftungskollisionsrecht zu Unrecht ein Schattendasein in der Rechtswissenschaft führt und ob der von Behrens formulierte Kurs »im Windschatten des Internationalen Gesellschaftsrechts« geeignet ist, die Besonderheiten des Stiftungsrechts hinreichend zu berücksichtigen. In Exkursen wird auf die Europäische Stiftung und die Foundation Governance eingegangen.
Autorenporträt
Andreas Schwarzer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz, der Stockholm University und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Sein Referendariat absolvierte er am OLG München mit Stationen unter anderem beim LG München I, der Regierung von Oberbayern und einer Wirtschaftskanzlei. 2018 erwarb er den Magister im europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht (LL.M.Eur.) an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2018 ist er Beamter des Freistaates Bayern.