Migration, verstanden als ein iusnaturalistisches oder iuspositivistisches Phänomen, ist der Untersuchungsgegenstand und die Analyseeinheit des neoinstitutionellen Ansatzes. Der Ansatz, der die Menschenrechte als unveräußerlich definiert, geht davon aus, dass die Migrationsströme den Gesetzen unterliegen, die für die Einwohner gelten. In diesem Sinne wird davon ausgegangen, dass die Sitten und Gebräuche der Migranten mit den Traditionen der Einheimischen koexistieren können, solange sie durch das Wesen menschlicher Werte wie Freiheit und Gleichheit begrenzt werden.