Stimmbindungsvereinbarungen sind Abreden über die Stimmrechtsausübung der Verbandsmitglieder. Die Zulässigkeit von Stimmbindungen zwischen Verbandsmitgliedern ist allgemein anerkannt. Anders ist dies bei Stimmbindungen gegenüber dem Verband und seinen Organen. Deren Zulässigkeit ist umstritten und weitgehend ungeklärt.
136 Abs. 2 AktG verbietet sogar solche Stimmbindungen für die AG. Diese Arbeit untersucht die Reichweite von
136 Abs. 2 AktG im Aktienrecht und prüft, ob diese Norm bei GmbH und Verein analog anzuwenden ist. Geklärt wird auch, ob es problematisch ist, wenn die aus der Stimmbindung begünstigen Organmitglieder nicht Mitglieder des Verbandes sind. Abschließend wird geprüft, inwieweit mit Stimmbindungen die Organstellung von Organmitgliedern abgesichert werden kann.
136 Abs. 2 AktG verbietet sogar solche Stimmbindungen für die AG. Diese Arbeit untersucht die Reichweite von
136 Abs. 2 AktG im Aktienrecht und prüft, ob diese Norm bei GmbH und Verein analog anzuwenden ist. Geklärt wird auch, ob es problematisch ist, wenn die aus der Stimmbindung begünstigen Organmitglieder nicht Mitglieder des Verbandes sind. Abschließend wird geprüft, inwieweit mit Stimmbindungen die Organstellung von Organmitgliedern abgesichert werden kann.