Dieses Buch beschäftigt sich mit der bislang kaum beachteten Frage, ob Gläubiger in der Insolvenz Stimmvereinbarungen treffen können. Dabei spielen praktische Erwägungen zur Planbarkeit der Stimmergebnisse eine Rolle. Zudem haben solche Stimmbindungsverträge eine wertschöpfende Komponente. Die Zulässigkeit betrifft zuerst das Verfahrensrecht, insbesondere die Vorbereitung und den Ablauf der Termine. Der Autor misst solche Abreden auch an zentralen materiellen Grundsätzen, dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der Vorrangregel, wobei er die Judikatur zum ähnlichen Forderungskauf bespricht und anschließend ein Sanktionensystem für unzulässige Abreden entwickelt. Zuletzt prüft der Autor, ob Treupflichten zwischen Gläubigern bestehen, die sich auf die Zulässigkeit dieser Abreden auswirken könnten.