Bei Stockwerkseigentum, einem seit dem Mittelalter nachweisbaren und praktisch in ganz Europa bekannten Rechtsinstitut, sind Gebäude nicht nach rechnerischen Quoten, sondern real nach materiellen Anteilen geteilt. Im 19. Jahrhundert wurde diese Konstruktion unter pandektistischem Einfluss zurückgedrängt, seine Neubegründung verboten. Schon nach dem Ersten Weltkrieg zeigte sich das Bedürfnis nach Wiedereinführung eines Stockwerkseigentums, doch erst nach 1945 schuf man an seiner Stelle das auf Miteigentumsanteilen beruhende Wohnungseigentum, dessen Gestaltung vielfach von den (angeblichen) Erfahrungen mit dem Stockwerkseigentum geprägt ist. Die Untersuchung dieses Weges, gekennzeichnet vom Ringen zwischen dogmatischen Forderungen und praktischen Bedürfnissen, bildet den ersten Schwerpunkt der Arbeit von Gerald Kohl. Dabei wird die Entwicklung in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich unter Verwendung zahlreicher bisher unbekannter Archivbestände dargestellt.
Das Bild, das sich die Wissenschaft des 19. und 20. Jahrhunderts vom Stockwerkseigentum gemacht hatte und das bis heute besteht, ist durch eine Vielzahl von Vorurteilen und Klischees geprägt. Diese Stereotypen werden im zweiten Teil der Arbeit erstmals den Ergebnissen einer umfassenden Rechtstatsachenuntersuchung gegenübergestellt. Dabei wurden auf der Grundlage des in Österreich bestehenden elektronischen Grundbuchs die Rechtsverhältnisse an mehr als 1400 noch heute materiell geteilten Objekten sowie mehr als 5000 Eigentumsübertragungen analysiert. Der Vergleich zwischen Theorie und Rechtswirklichkeit entlarvt falsche Vorstellungen und macht die tatsächlichen Probleme des Stockwerkseigentums sichtbar. Am Ende des Buches werden daher rechtspolitische Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Das Bild, das sich die Wissenschaft des 19. und 20. Jahrhunderts vom Stockwerkseigentum gemacht hatte und das bis heute besteht, ist durch eine Vielzahl von Vorurteilen und Klischees geprägt. Diese Stereotypen werden im zweiten Teil der Arbeit erstmals den Ergebnissen einer umfassenden Rechtstatsachenuntersuchung gegenübergestellt. Dabei wurden auf der Grundlage des in Österreich bestehenden elektronischen Grundbuchs die Rechtsverhältnisse an mehr als 1400 noch heute materiell geteilten Objekten sowie mehr als 5000 Eigentumsübertragungen analysiert. Der Vergleich zwischen Theorie und Rechtswirklichkeit entlarvt falsche Vorstellungen und macht die tatsächlichen Probleme des Stockwerkseigentums sichtbar. Am Ende des Buches werden daher rechtspolitische Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.
"[D]ie besprochene Arbeit [ist] eine äußerst wertvolle Monographie zum Stockwerkseigentum allgemein, weil sie eine ungeheure Fülle von Modellen und Rechtsfragen zu dieser Materie enthält und zugleich auch Lösungen bietet für die vielfältigen Probleme, die das Stockwerkseigentum mit sich bringt. Die rechtstatsächliche Untersuchung als Grundlage der monographischen Darstellung ist einmalig und zur Nachahmung empfehlenswert." Theodor Bühler, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 126/2009