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Die neue Schweizerische Strafprozessordnung mit ihren 457 Gesetzesartikeln bildet den Abschluss von Vereinheitlichungsbestrebungen, die bis ins 19. Jahrhundert zurückgehen, und setzt der bisherigen Rechtszersplitterung mit 26 kantonalen Verfahrensordnungen sowie zahlreichen Bundeserlassen mit strafprozessualem Inhalt weitgehend ein Ende.Zusätzlich zur artikelweisen Kommentierung enthält das Werk einleitend einen kurzen geschichtlichen Abriss des schweizerischen Strafprozessrechts, wichtige Überlegungen zu den Aufgaben und Zielen einer Strafprozessordnung, einen Überblick über die Rechtsquellen…mehr

Produktbeschreibung
Die neue Schweizerische Strafprozessordnung mit ihren 457 Gesetzesartikeln bildet den Abschluss von Vereinheitlichungsbestrebungen, die bis ins 19. Jahrhundert zurückgehen, und setzt der bisherigen Rechtszersplitterung mit 26 kantonalen Verfahrensordnungen sowie zahlreichen Bundeserlassen mit strafprozessualem Inhalt weitgehend ein Ende.Zusätzlich zur artikelweisen Kommentierung enthält das Werk einleitend einen kurzen geschichtlichen Abriss des schweizerischen Strafprozessrechts, wichtige Überlegungen zu den Aufgaben und Zielen einer Strafprozessordnung, einen Überblick über die Rechtsquellen des schweizerischen Strafprozessrechts und über die Gerichtsbarkeit in der Schweiz sowie eine Übersicht über den Inhalt der StPO und den Gang des Verfahrens.In diesem Werk sind alle Gesetzestexte auf dem aktuellsten Stand. Enthalten sind insbesondere alle redaktionellen Änderungen der StPO sowie die Änderungen durch das Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG) vom 19. März 2010.Änderungen bei den im Buch enthaltenen Erlassen können abgerufen werden unter: www.navigator.ch/updates
Autorenporträt
Franz Riklin, Dr. iur., ist emeritierter Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Freiburg i. Ue. und Rechtsanwalt. Er ist Verfasser von weit über hundert Publikationen zum Straf-, Strafprozess- und Medienrecht. Er war Mitglied in wichtigen Expertenkommissionen zum Straf- und Strafprozessrecht, so auch bei den Vorarbeiten zur Schweizerischen Strafprozessordnung. Während 25 Jahren war er ferner Mitglied der Militärjustiz.