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Die 2., aktualisierte Auflage des Kommentars zur Schweizerischen Strafprozessordnung kommentiert die einzelnen Artikel kurz und dennoch fundiert. Schon die Vorauflage erfreute sich bei Fachleuten und Praktikern grosser Beliebtheit. In diesem Werk sind alle Gesetzestexte (JStPO, StBOG und Auszüge aus der BV, EMRK und BGG) auf dem aktuellsten Stand. Berücksichtigt werden zudem die seit dem Inkrafttreten der Strafprozessordnung (am 1.1.2011) ergangene Rechtsprechung und die neusten Entwicklungen in der Lehre. Zusätzlich zur artikelweisen Kommentierung enthält das Werk einleitend einen kurzen…mehr

Produktbeschreibung
Die 2., aktualisierte Auflage des Kommentars zur Schweizerischen Strafprozessordnung kommentiert die einzelnen Artikel kurz und dennoch fundiert. Schon die Vorauflage erfreute sich bei Fachleuten und Praktikern grosser Beliebtheit. In diesem Werk sind alle Gesetzestexte (JStPO, StBOG und Auszüge aus der BV, EMRK und BGG) auf dem aktuellsten Stand. Berücksichtigt werden zudem die seit dem Inkrafttreten der Strafprozessordnung (am 1.1.2011) ergangene Rechtsprechung und die neusten Entwicklungen in der Lehre. Zusätzlich zur artikelweisen Kommentierung enthält das Werk einleitend einen kurzen geschichtlichen Abriss des schweizerischen Strafprozessrechts, wichtige Überlegungen zu den Aufgaben und Zielen einer Strafprozessordnung, einen Überblick über die Rechtsquellen des schweizerischen Strafprozessrechts, die Gerichtsbarkeit in der Schweiz und den Gang des Verfahrens.
Änderungen bei den im Buch enthaltenen Erlassen können abgerufen werden unter: www.navigator.ch/updates
Autorenporträt
Franz Riklin, Dr. iur., war emeritierter Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Freiburg i. Ue. und Rechtsanwalt. Er war Verfasser von weit über hundert Publikationen zum Straf-, Strafprozess- und Medienrecht.Er war Mitglied in wichtigen Expertenkommissionen zum Straf- und Strafprozessrecht, so auch bei den Vorarbeiten zur Schweizerischen Strafprozessordnung.Während 25 Jahren war er ferner Mitglied der Militärjustiz.