Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: vollbefriedigend, 12 Punkte, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Umweltstrafrecht - Anwendungsprobleme des Umweltstrafrechts und Umweltordnungswidrigkeitenrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit der Problematik der neutralen Beihilfe in Unternehmen. Die Unterschiede zu der in 27 StGB normierten strafbaren Beihilfe besteht darin, dass neutrale Handlungen nicht ohne weiteres mit Straftaten in Verbindung gebracht werden können. Neutrale Handlungen können nur unter Beachtung weiterer Zusatzinformationen mit den deliktischen Handlungen eines Anderen in Verbindung gebracht und so von alltäglichem Handeln unterschieden werden, woraus sich Abgrenzungsprobleme ergeben.Zunächst werden die zu diesem Problemkreis entwickelten Theorien in verschiedene Gruppen geteilt, je nach ihrem Ansatzpunkt auf der Ebene des Tatbestandes oder der Rechtswidrigkeit. Die auf der Tatbestandsebene ansetzenden Theorien werden nochmals in objektive und subjektive Theorien unterteilt. Hierbei werden die einzelnen Ansatzpunkte erörtert und Stärken sowie Schwächen aufgezeigt. Im Anschuss findet eine kritische Auseinandersetzung und Würdigung mit den dargestellten Ansatzpunkte statt.
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