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Gesellschaftsrecht und Strafrecht sind über den Untreuetatbestand eng miteinander verwoben. Das entscheidende Kriterium der Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht ist aber derart unbestimmt, dass es vernünftigerweise nur an Hand von Fallgruppen erarbeitet werden kann. Eine solche große Fallgruppe ist diejenige der Verletzung der Vermögensfürsorgepflichten des AG-Vorstands. Vorstände bestimmen die wirtschaftliche Tätigkeit der Aktiengesellschaft in hohem Maße eigenständig. Es vermag daher nicht zu verwundern, dass Vorstände deutscher Aktiengesellschaften in den letzten Jahren zunehmend in…mehr

Produktbeschreibung
Gesellschaftsrecht und Strafrecht sind über den Untreuetatbestand eng miteinander verwoben. Das entscheidende Kriterium der Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht ist aber derart unbestimmt, dass es vernünftigerweise nur an Hand von Fallgruppen erarbeitet werden kann. Eine solche große Fallgruppe ist diejenige der Verletzung der Vermögensfürsorgepflichten des AG-Vorstands. Vorstände bestimmen die wirtschaftliche Tätigkeit der Aktiengesellschaft in hohem Maße eigenständig. Es vermag daher nicht zu verwundern, dass Vorstände deutscher Aktiengesellschaften in den letzten Jahren zunehmend in das Kreuzfeuer öffentlicher Kritik geraten sind und sich immer stärker die berechtigte Frage erhebt, ob ihrer proportional steigenden Vergütung eine adäquate unternehmerische Leistung gegenübersteht. Durch den Blick auf zahlreiche Leitfälle - insbesondere auch solche wie das Mannesmann-Verfahren mit erheblicher Öffentlichkeitswirkung - werden in dieser Arbeit Unterfallgruppen herausgefiltert und kommentierend eingeordnet.
Autorenporträt
Der Autor: Henning Loeck wurde 1976 in Berlin geboren. Im Jahre 1997 begann er das Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin, welches er im Jahre 2002 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen beendete. Danach wurde er nacheinander wissenschaftlicher Mitarbeiter an zwei verschiedenen Strafrechtslehrstühlen, wo er promovierte und auch heute noch tätig ist. Anfang 2006 begann er mit dem Referendariat am Kammergerichtsbezirk Berlin.