Die Arbeit zeigt Probleme auf, die sich im Rahmen grenzüberschreitender Forschungstätigkeit aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Regelungen, denen die beteiligten Forscher aus verschiedenen Nationen unterliegen, ergeben. Sie konzentriert sich auf die Untersuchung von Forschungsvorhaben in der Biomedizin, insbesondere der Embryonen- und Stammzellenforschung. Neben der Untersuchung des Strafanwendungsrechts rückt die Frage in den Mittelpunkt, woher der deutsche Staat die Berechtigung nehmen kann, solche grenzüberschreitenden Sachverhalte seiner Strafgewalt zu unterstellen: Das ius puniendi und sein Ursprung werden untersucht, seine Grenzen herausgearbeitet und ein Lösungsweg, wie dem Strafbarkeitsrisiko bei grenzüberschreitender Forschung sinnvoll begegnet werden kann, aufgezeigt