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Die Arbeit widmet sich dem Thema Compliance und dessen Bedeutung für das Wirtschaftsstrafrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwiefern unternehmensinterne Compliance-Konzepte bestehende Haftungsrisiken verschärfen oder neue begründen können. Die Autorin identifiziert Wechselbeziehungen zwischen Compliance-Regelungen einerseits und gesetzlich normierter Strafbarkeit andererseits und ordnet diese in ein umfassendes Gesamtkonzept ein. Die Grundaussage der in der Arbeit entwickelten Theorie besteht darin, dass Compliance-Regelungen bei täterbezogenen Strafbarkeitsvoraussetzungen…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit widmet sich dem Thema Compliance und dessen Bedeutung für das Wirtschaftsstrafrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwiefern unternehmensinterne Compliance-Konzepte bestehende Haftungsrisiken verschärfen oder neue begründen können. Die Autorin identifiziert Wechselbeziehungen zwischen Compliance-Regelungen einerseits und gesetzlich normierter Strafbarkeit andererseits und ordnet diese in ein umfassendes Gesamtkonzept ein. Die Grundaussage der in der Arbeit entwickelten Theorie besteht darin, dass Compliance-Regelungen bei täterbezogenen Strafbarkeitsvoraussetzungen strafbarkeitsbegründende Wirkung entfalten, während sie sich bei tatbezogenen Strafbarkeitsvoraussetzungen strafbarkeitskonkretisierend auswirken. Verifiziert wird diese These anhand exemplarisch ausgewählter Compliance-Regelungen verschiedener Unternehmen. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse kommt die Autorin zu dem Schluss, dass Compliance-Regelungen eine mit Sondernormen vergleichbare Indizwirkung beigemessen werde sollte, um Risiken einer ausufernden Compliance-Kultur wirksam zu begegnen.
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Rezensionen
»Wertvoll ist die Arbeit, weil sie in der bisherigen Diskussion eher verstreut behandelte Einzelfragen thematisch sinnvoll zusammenführt und dabei ihre Zusammenhänge explizit aufzeigt. Sie leistet auch eine verdienstliche Aufbereitung der Diskussion, liefert konkrete Beispiele und bereichert die Diskussion um rechtsprechungsnahe, gesetzesbezogene Stellungnahmen.« Prof. Dr. Jan C. Schuhr, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, Heft 6/2017