Das Thema ist relevant, denn obwohl das Strafvollzugssystem als präventiv gilt, weist es zahlreiche Mängel auf, und die Aussichten für Personen in staatlicher Haft sind eher ungewiss. Das System ist ineffektiv, so dass es die Aufgabe des Staates ist, die Voraussetzungen für eine Resozialisierung zu schaffen. Es kann nicht geleugnet werden, dass der Zweck des Strafvollzugs, genauer gesagt seine Wirksamkeit, nicht den Wünschen der Gesellschaft entspricht, die darin besteht, die individuelle und öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Der Verurteilte wird nach Verbüßung seiner Strafe kaum in das gesellschaftliche Leben zurückkehren können, da der Strafvollzug zunehmend bankrott ist, was die Einhaltung und Anwendung des Gesetzes 7.210/1984, das den Gefangenen ein Mindestmaß an sozialen Bedingungen garantiert, unmöglich macht. Der Straferlass für ein Studium ermöglicht es nicht nur, sich weiterzubilden und sein Wissen zu erweitern, was sich direkt auf die Erweiterung der Möglichkeiten nach der Entlassung aus dem Gefängnis auswirkt, sondern stellt auch eine Möglichkeit für die Häftlinge dar, Tage ihrer Strafe abzutragen. Es ist also ein Anreiz und ein Mittel zur Vorbereitung dieser Personen, damit sie bei ihrer Rückkehr in die Gesellschaft Entscheidungen treffen und andere Wege einschlagen können.