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Dieser erfolgreiche Kommentar bringt eine ebenso umfassende wie fundierte Erläuterung des Strafgesetzbuches. Die ausführliche und durchstrukturierte Darstellung hilft auch bei der Lösung schwieriger Spezialfragen und garantiert ein Höchstmaß an Praxisnutzen. Die gelungene Kombination von Vollständigkeit und Handlichkeit macht das Werk zu einem unentbehrlichen Bestandteil jeder strafrechtlichen Bibliothek.
Die 27. Auflage berücksichtigt 25 Änderungsgesetze, die seit dem Erscheinen der Vorauflage in Kraft getreten sind. Besonders hinzuweisen ist auf
- das Gesetz zur Änderung des
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Produktbeschreibung
Dieser erfolgreiche Kommentar bringt eine ebenso umfassende wie fundierte Erläuterung des Strafgesetzbuches. Die ausführliche und durchstrukturierte Darstellung hilft auch bei der Lösung schwieriger Spezialfragen und garantiert ein Höchstmaß an Praxisnutzen. Die gelungene Kombination von Vollständigkeit und Handlichkeit macht das Werk zu einem unentbehrlichen Bestandteil jeder strafrechtlichen Bibliothek.

Die 27. Auflage berücksichtigt 25 Änderungsgesetze, die seit dem Erscheinen der Vorauflage in Kraft getreten sind. Besonders hinzuweisen ist auf
- das Gesetz zur Änderung des VersammlungsG und des StGB vom 24.3.2005 mit den Modifikationen des § 130 StGB;
- das 37. StrÄndG mit den neuen Vorschriften der §§ 232 bis 233b (Menschenhandel);
- das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24.8.2004;
- das 36. StÄG vom 30.7.2004 mit der Einfügung des § 201a zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen;
- das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23.7.2004 mit dem neuen § 66b StGB;
- die neuen Tatbestände der §§ 184a, 184b und 184c, die die Strafbarkeit der Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer und kinderpornographischer Schriften sowie der Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste regeln. Diese neuen Vorschriften sowie Modifikationen in weiteren 21 Paragraphen sind Gegenstand des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften, das am 1.4.2004 in Kraft getreten ist;
- Änderungen durch das 35. Strafrechtsänderungsgesetz, das der Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln dient. Neu eingefügt ist dabei der Tatbestand des § 152b, der die Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks unter Strafe stellt;
- die neue Regelung des § 66a StGB aufgrund des Gesetzes, der die Voraussetzungen der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung regelt;
- zahlreiche Anpassungen des StGB aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuchs sowie
- das Prostitutionsgesetz mit Änderungen der §§ 180a und 181a.

Die neueste Literatur und Rechtsprechung sind selbstverständlich umfassend berücksichtigt. Das Werk befindet sich damit durchgängig auf dem Bearbeitungsstand Mitte 2005.

Rezension
"... erfüllt der Schönke/Schröder in vorbildlicher Weise die Funktionen eines Nachschlagewerkes ..."
Heinz Müller-Dietz, in: ZS für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 5/1997

"(...) wegen seiner glänzenden Darstellung, Systematisierung und geistigen Durchdringung des deutschen Strafrechts eine ebenso unverzichtbare wie unerschöpfliche Grundlage eigener Arbeit de lege lata wie auch de lege ferenda."
Professor Dr. Karl Heinz Gössel, in: Galtdammer´s Archiv für Strafrecht 9/2001

"(...) Auch die Neuauflage ist die überzeugende Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis, die man mit Gewinn beschreitet."
In: Deutscher Richterbund Verein 23.07.01 3/2001

"(...) Der Großkommentar Schönke/Schröder setzt Maßstäbe. In komprimierter Form bietet der Kommentar eine ebenso umfassende wie fundierte Erläuterung des Strafgesetzbuches. Diese Neuauflage ermöglicht es jedem Nutzer, den vollständigen Überblick über das materielle Strafrecht und die neuesten Entwicklungen zu erhalten."
In: Der Kriminalist 9/01

"(...) für die Strafrechtler in Theorie und Praxis unverzichtbare Arbeitsgrundlage. (...) Dass zudem mit einem Höchstmaß an Nutzen für Wissenschaft und Praxis die Strafbestimmungen umfassend wie auch fundiert von den einzelnen Kommentatoren erläutert werden, bedarf sicher nicht einer nochmaligen Hervorhebung, konnte doch selbst eine kürzliche Praxisfrage zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht anhand Schönke/Schröder deutlich rasch gelöst werden - Arbeitszeit ist ja bekanntlich kostbar geworden. Der Kommentar braucht sicher nicht extra empfohlen zu werden."
Ernst W. Tepperis-Lim, in: Der Deutsche Rechtspfleger 2001, Heft 12

"(...) Obwohl die elektronischen Medien inzwischen auch an den Arbeitslätzen von Richtern und Staatsanwälten Einzug halten, bleiben die beiden Kommentare unentbehrlich zur Beantwortung der an den Praktiker gestellten Fragen aus dem Strafrecht. Je größer die durch Datenbanken oder andere Recherchemöglichkeiten über das Internet zugänglich Fülle des Materials wird, desto wichtiger ist es, mit einem zuverlässigen Kommentar einen sicheren Wegweiser durch dieses Dickicht in der Hand zu halten. Diese Aufgabe erfüllen der Schönke/Schröder und der Tröndle/Fischer auf ihre jeweils eigene Art weiterhin in hervorragender Weise."
Peter Marx, in: Die Justiz, Oktober 2001

"(...) Jede Strafverfolgungsbehörde bzw. jeder Praktiker der Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafjustiz und Rechtsanwaltschaft ist gut beraten, den "Schönke/Schröder" anzuschaffen. Er gehört derzeit zum Besten auf dem Gebiet der Kommentarliteratur!"
Prof. Dr. J. Vahle, in: Kriminalistik 11/01
Autorenporträt
Bearbeitet von Prof. Dr. Theodor Lenckner, Tübingen; Prof. Dr. Albin Eser, Freiburg; Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht Prof. Dr. Walter Stree, Münster; Prof. Dr. Jörg Eisele, Konstanz; Prof. Dr. Günter Heine, Gießen; Prof. Dr. Walter Perron, Mainz; Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben, Dresden.