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Knapp, konzentriert und leicht verständlich vermittelt das Werk
- präzise Information zu allen Vorschriften des Strafgesetzbuches
- sicheres Verständnis der Systematik sowie der inneren Struktur jeder einzelnen Vorschrift
- verlässlichen Überblick über die wichtige und aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung und Literatur.
Die 26. Auflage des Kommentars verarbeitet gegenüber der Vorauflage insgesamt 11 Änderungsgesetze, von denen 32 Paragraphen des Strafgesetzbuches betroffen sind. Hervorzuheben sind insoweit:
- das 2. Justizmodernisierungsgesetz vom 22.12.2006 mit Änderungen
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Produktbeschreibung
Knapp, konzentriert und leicht verständlich vermittelt das Werk
- präzise Information zu allen Vorschriften des Strafgesetzbuches
- sicheres Verständnis der Systematik sowie der inneren Struktur jeder einzelnen Vorschrift
- verlässlichen Überblick über die wichtige und aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung und Literatur.
Die 26. Auflage des Kommentars verarbeitet gegenüber der Vorauflage insgesamt 11 Änderungsgesetze, von denen 32 Paragraphen des Strafgesetzbuches betroffen sind. Hervorzuheben sind insoweit:
- das 2. Justizmodernisierungsgesetz vom 22.12.2006 mit Änderungen des § 42 (Zahlungserleichterungen bei Geldstrafen (und der §§ 56f, 57, 57a, 59 und 59a StGB)
- das 39. Strafrechtsänderungsgesetz - "Graffiti-Bekämpfungsgesetz" - mit Modifikationen der praktisch besonders wichtigen §§ 303 und 304 StGB zur Sachbeschädigung
- das Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und Strafgesetzbuches mit einer tatbestandlichen Erweiterung des § 130 StGB (Volksverhetzung)
- das 37. Strafrechtsänderungsgesetz, das die Strafbarkeit des Menschenhandels mit Einfügung der §§ 232, 233, 233a, 233b StGB völlig neu geregelt und wesentlich erweitert hat
- das 1. Justizmodernisierungsgesetz mit Änderungen der §§ 7, 77b und 114 StGB.
Erläutert wird darüber hinaus der noch nicht in Kraft getretene, aber am 30.11.2006 vom Bundestag verabschiedete Straftatbestand des § 238 StGB (Stalking).
Neue und neueste Literatur und Rechtsprechung werden selbstverständlich umfassend unzuverlässig ausgewertet. Das Werk befindet sich durchgängig auf dem Überarbeitungs- und Gesetzesstand Anfang 2007.

Rezension:
"(...) Der Kommentar ist und bleibt ein Standardwerk gerade für die Ausbildung. Man kann trotz faktischer Lektüreschwierigkeiten auf die aktuelle und in der Regel umfasssende Kommentierung vertrauen und findet während der gesamten juristischen Ausbildung wertvolle Hinweise und den passenden Einstieg in jedes strafrechtliche Thema."
In. www.studjur-online.de, 16.07.2007, zur 26. Auflage 2007

"(...) Neueste Literatur und Rechtsprechung wurden umfassend und zuverlässig ausgewertet. Das Werk befindet sich durchgängig auf dem Bearbeitungs- und Gesetzesstand Anfang 2007. Der „Lackner" besticht seit je her durch seine praxisnahe und prägnante Kommentierung. Dieses Standardwerk, das sich an Strafrichter, Strafverteidiger, Staatsanwälte, Studenten, Referendare und an Polizeibeamte wendet, sollte auf keiner Polizeidienststelle fehlen."
In: Polizei in Thüringen, 22.05.2007, zur 26. Auflage 2007

Expertenmeinung von Staatsanwältin Elke Neumann, Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, zur 26. Auflage 2007:
"Knapp drei Jahre nach der letzten Auflage liegt nun die 26. Auflage des Strafgesetzbuch-Kommentars „Lackner/Kühl“, der inzwischen allein von Dr. Dr. Kristian Kühl, Ordentlicher Professor an der Universität Tübingen, fortgeführt wird, vor. Das im Vergleich zur Vorauflage etwas umfangreichere Werk kostet wieder 50,-- Euro und richtet sich an Studierende und Praktiker gleichermaßen. Getreu seiner ursprünglichen Konzeption ist es weiterhin kein Kommentar im herkömmlichen Sinne, sondern für die einen ein Erläuterungsbuch, das die Strukturen des Strafrechts sichtbar und verständlich macht, und für die anderen ein Nachschlagewerk zur schnellen Orientierung.
Seit der letzten Auflage gab es zwölf Gesetzesänderungen, die bei der Bearbeitung berücksichtigt wurden. Beispielhaft seien die Neufassung der Vorschriften über den Menschenhandel, die Erweiterung der Strafbarkeit der Volksverhetzung, die verbesserte Erfassung von Graffiti und der neueingeführte § 238 StGB „Nachstellung“, der das Stalking unter Strafe stellt, genannt. Studien- und praxisrelevant sind auch die Erläuterungen zu Fällen, die nicht nur in der Öffentlichkeit großes Interesse hervorgerufen haben, wie z. B. „Mannesmann“, „Kanther“, „Hoyzer“, „Der Kannibale von Rothenburg“ und „Cicero“, oder zu dem Fall „Daschner“ zur sogenannten Rettungsfolter, der eine noch nicht beendete Grundsatzdiskussion ausgelöst hat. Neue Rechtsprechung und Literatur wurde bis Januar 2007 ausgewertet und in die Kommentierung eingearbeitet.
Der Leser findet in diesem Werk eine knappe und präzise Kommentierung der Vorschriften des Strafgesetzbuchs, die – ohne oberflächlich zu sein – sich auf das Wesentliche und die unmittelbaren Zusammenhänge beschränkt. Durch die Benennung nur der wesentlichen Fund- und Nachweisstellen und sparsame, aber sinnvolle Hervorhebungen ist der Text erfreulich flüssig lesbar und übersichtlich. Der Autor bemüht sich, durch Verweise auf weiterführende Literatur Randbereiche lediglich anzureißen, steigt jedoch auch tiefer in einzelne Themen ein, wenn sie für das grundlegende Verständnis erforderlich sind oder deren Bedeutung dies erfordert.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der „Lackner/Kühl“ zwar nicht den Blick in einen ausführlichen Kommentar oder das Studium der einschlägigen Rechtssprechung ersetzt, jedoch einen zuverlässigen Überblick über das Strafgesetzbuch bietet und sich somit hervorragend als erste Orientierung für in der Praxis auftretende Probleme und als Einstieg in studienrelevante Themen eignet."

"(...) Mit diesem Werk gelingt es jedem, sich grundlegend in die Problematik strafbaren Verhaltens einzuarbeiten, sich aktuell über den Stand der Lehrmeinungen zu informieren und die praktischen Probleme aufzubereiten.’
Rechtsanwalt Wolfgang Ferner, in: Straßenverkehrsrecht, 9/2005, zur 25. Auflage

‘(...) Zusammenfassend kann das Werk sowohl dem Strafrichter, als auch den Strafverteidigern, Staatsanwälten, aber vor allem Studenten und Referendaren (auch damals war er mein bevorzugtes Erläuterungswerk) sowie Polizeidienststellen ‘wärmstens’ empfohlen werden.’
Rechtsanwalt Stephan Schultze, in: Berliner Anwaltsblatt, 7-8 / 2005, zur 25. Auflage

‘(...) Christian Kühl trägt mit dieser Auflage, bei der größere Änderungen und Ergänzungen- veranlasst durch Rechtsprechung und Literatur, aber auch außerstrafrechtliche Gesetzesänderungen und europäische Vorgaben - vorgenommen wurden, nunmehr die alleinige Verantwortung. Zweifellos ist ihm in seiner ‘Jubiläumsausgabe’ ein Meisterstück im Kurzkommentieren gelungen. Das handliche und für einen Kommentar in der Anschaffung sehr günstige Werk ist - wie bereits seine Vorauflagen - ein unverzichtbarer Ratgeber vor allem für Strafrichter, Staatsanwälte, Strafverteidiger und Jurastudenten, aber auch für Polizeibeamte in der Ausbildung und im täglichen Dienst, die das Wesentliche zu den einzelnen Strafrechtsvorschriften gut verständlich geschrieben und in komprimierter Form nachlesen wollen.’
Dr. Michael Soiné, in: Archiv für Kriminologie, 3-4 / 2005, zur 25. Auflage

‘(...) Unübertroffen in Präzision und Knappheit (...). Der nach wie vor handliche Band beschränkt sich auf das Wesentliche und zeichnet sich durch seine leichte Verständlichkeit aus - insgesamt ein meisterliches Hilfsmittel für Ausbildung und Praxis zum erschwinglichen Preis. ‘
Dr. Christian Raap, Regierungsdirektor im Bundesministerium der Verteidigung, in: Ausbildung-Prüfung-Fortbildung, 5/2005, zur 25. Auflage

‘(...) Das Buch ist insbesondere auch und gerade für solche Rechtsanwender geeignet, deren Hauptgewicht der täglichen Arbeit nicht das Strafrecht ist, die aber zur Abgrenzung und zu den strukturellen Voraussetzungen bestimmter Straftaten - beispielsweise zum Ordnungswidrigkeitenrecht, zum Abfallrecht, zum Straßenverkehrsrecht, zu den Amtsdelikten - Straftatbestände kennen müssen und sollten. Der Kühl/Lackner darf daher in der Handbibliothek der meisten Abteilungen von Städten, Gemeinden und Kreise nicht fehlen.’
Brenner, in: owiz, 11/2004, zur 25. Auflage

‘(...) Die Neuauflage des ‘Lackner/Kühl’ bietet nicht nur einen hervorragenden Überblick über den neuesten Stand der Gesetzgebung. Auch aktuelle Rechtssprechung und Beiträge der Wissenschaft sind zuverlässig eingearbeitet. Mit seiner präzisen und konzentrierten Darstellung ist der ‘Lackner/Kühl’ in Anwaltskanzleien, Gerichten und wissenschaftlichen Bibliotheken als Nachschlagewerk nicht mehr wegzudenken.’
Sabrina Bibbò, in: Der Dt. Rechtspfleger, Heft 5/2005, zur 25. Auflage

‘(...) Mit der 25. Auflage des Lackner/Kühl steht dem Strafrechtler in den verschiedensten Arbeitsbereichen wieder ein aktuelles, handliches Arbeitsmittel zur Verfügung. Es gibt auf nahezu alle Fragen des strafrechtlichen Alltags nicht nur eine erste Antwort, sondern eine ausreichende Antwort. Und wo mehr gesucht wird, bietet es Orientierung in der Fülle von Rechtsprechung und Literatur. Damit erfüllt es die an ein solches Buch zu richtenden Erwartungen in hervorragender Weise.’
Ministerialrat Peter Marx, in: Die Justiz, 3/2005, zur 25. Auflage

‘(...) Die Neuauflage des ‘Lackner/Kühl’ bietet nicht nur einen hervorragenden Überblick über den neuesten Stand der Gesetzgebung. Auch aktuelle Rechtsprechung und Beiträge der Wissenschaft sind zuverlässig eingearbeitet. Mit seiner präzisen und konzentrierten Darstellung ist der ‘Lackner/Kühl’ in Anwaltskanzleien, Gerichten und wissenschaftlichen Bibliotheken als Nachschlagewerk nicht mehr wegzudenken.’
Sabrina Bibbo, in: Der Deutsche Rechtspfleger, Heft 5/2005, zur 25. Auflage

‘(...) Nach längerer Wartezeit liegt wieder eine topaktuelle Ausgabe des Lackner/Kühl vor. Studenten werden aufgrund der komprimierten Darstellung und des noch erschwinglichen Preises gern zu diesem Werk greifen, welches Kühl nun allein in der bewährten Weise fortführt.’
Stefanie Samland, in: www.jurawelt.com, 5.2.2005, zur 25. Auflage

‘(...) Angenehm im Vergleich zu etlichen Lehrbüchern ist, dass die Festlegung auf Standpunkte nicht zwangsläufig geschieht, sondern bisweilen in neutraler Weise verschiedene relevante Strömungen beleuchtet werden. So prägt sich der Leser nicht die vermeintlich richtige Variante ein, sondern kann dezidiert argumentieren. Der Kommentar ist und bleibt ein Standardwerk.’
In: www.studjur-online.de, 3.2.2005, zur 25. Auflage

‘(...)Bei Gesamtbetrachtung ist dieser Kommentar aus polizeilicher Sicht eine geeignete Quelle für Theorie und Praxis.’
Peter Füllberg, in: Landeskriminalamt Niedersachsen, 12/2004, zur 25. Auflage

‘(...) Insgesamt ein unverzichtbares Hilfsmittel für den Praktiker.’
In: Der Kriminalist, 1/2005, zur 25. Auflage

‘(...) Der Lackner/Kühl ist sehr zu empfehlen.’
In: PiT - Zeitschrift des Thüringer Innenministeriums für die Polizei, 11/2004, zur 25. Auflage

‘(...) Die 25. Auflage ist ebenso ausgezeichnet wie die Vorauflagen und eine vorzügliche (nicht nur: erste) Hilfe bei Problemsituationen.’
Ralf Hansen, in: www.juralit.de, 11/ 2004, zur 25. Auflage

Expertenmeinung von Elke Neumann, Staatsanwältin, Frankfurt am Main, zur 25. Auflage:
Endlich ist die neue, die 25. Auflage, des Strafgesetzbuch-Kommentars von Karl Lackner und Kristian Kühl erschienen. Das kompakte Werk, das seit dieser Auflage erstmals von Kühl allein fortgeführt wird, kostet 50,-- Euro und wendet sich an alle, die mit Strafrecht zu tun haben, vor allem an Studenten und Referendare, Strafverteidiger, Staatsanwälte und Strafrichter. Aufgrund seines Umfangs und erschwinglichen Preises eignet es sich auch als nützliche Ergänzung der Bibliothek all der Nichtjuristen, die berufsbedingt auf fundierte und zuverlässige Informationen nicht verzichten können, z. B. Polizeibeamte, medizinische Sachverständige, Psychologen, Sozialarbeiter und Bewährungshelfer.
Das Werk ist auf dem Stand 1. August 2004. Berücksichtigt sind alle seit Erscheinen der Vorauflage in Kraft getretenen Änderungen, von denen zu den wichtigsten der geänderte § 66 und der neu eingefügte §§ 66 a gehören. Umfassend kommentiert werden auch die geänderten Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und die neu geschaffenen Vorschriften der §§ 184 a bis c, welche die Strafbarkeit der Verbreitung von gewaltverherrlichenden, tier- und kinderpornographischen Schriften betreffen bzw. die Verbreitung sonstiger Pornographie durch die Medien regeln. Berücksichtigt sind ferner die geänderte Vorschrift des § 152 und die neu eingefügte Vorschrift des § 152 a, die Modifikationen der §§ 180 a und 181 a, der neu eingefügte § 201 a, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe stellt, § 266 a Abs. 6, der durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit eingefügt wurde, und die durch das Gesetz zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches eingetretenen Anpassungen.
Was Nutzer dieses - von Karl Lackner so bezeichneten - ‘Erläuterungsbuches’ seit jeher schätzen, sind die Prägnanz der Kommentare und die strikte Beschränkung auf das absolut wesentliche, welche Lackner bis zur Perfektion beherrschte. Auch Kühl gelingt es, die Vorschriften sowohl des Allgemeinen als auch des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs weiterhin kurz und bündig und dennoch erschöpfend zu erläutern. Lobenswert ist insbesondere, dass er an der Tradition des Werkes festhält und vor allem anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen schnellen und umfassenden Überblick zu den einzelnen Normen gibt und bei aller gebotenen Knappheit sogar Lösungen für eine Fülle von Einzelfragen anbietet. Da neben der Rechtsprechung auch die wichtigsten Meinungen des Schrifttums angerissen werden, wird dem Nutzer ohne weiteres der Weg zu einer vertiefenden Bearbeitung des jeweiligen Problems eröffnet, ohne dass die Lesbarkeit beeinträchtigt wäre. Positiv fällt weiterhin die zentrale Erörterung paralleler Fragestellungen an einer Stelle, auf die jeweils präzise verwiesen wird, auf. Hierdurch werden nicht nur Wiederholungen, sondern auch Widersprüchlichkeiten vermieden.
Der Kommentar bietet für die meisten Standardsituationen der strafrechtlichen Fallbearbeitung eine zuverlässige und hilfreiche Orientierung im Dschungel der teilweise unübersichtlichen Rechtsprechung und Literatur. Aufgrund seines handlichen Formats und seiner klaren Darstellung eignet er sich hervorragend als ständiger Begleiter in Hauptverhandlungen und sollte auch immer griffbereit auf dem Schreibtisch stehen.

‘(...) Jeder am Strafrecht Interessierte wird den in klarer Sprache verfassten, hoch informativen und zudem preisgünstigen Lackner/Kühl mit großem Gewinn zur Hand nehmen.’
Prof. Dr. Thomas Rönnau, Bucerius Law School, Hamburg, in: NJW, Heft 14/ 2003, zur 24. Auflage

‘(...) Zu kritisieren gibt es nichts. Alles ist so verständlich und überzeugend dargestellt, wie man es sich nur wünschen kann. Dem Praktiker, gerade auch dem Polizeibeamten, steht damit ein Hilfsmittel zur Verfügung, mit dem er jede Klippe vermeiden kann. Ein wahres Meisterwerk.’
In: Kriminalistik 8-9/02, zur 24. Auflage

‘(...) Der nach wie vor handliche Band beschränkt sich auf das Wesentliche und zeichnet sich durch seine leichte Verständlichkeit aus.’
Dr. Christian Raap, in: Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung 11/ 2002, zur 24. Auflage
Autorenporträt
Bearbeitet von Prof. Dr. Dr. Kristian Kühl, Univ. Tübingen. Begründet von Dr. Eduard Dreher und Dr. Hermann Maassen. Fortgeführt, neben Prof. Dr. Dr. Kristian Kühl, von Prof. Dr. Karl Lackner (21. bis 24. Auflage)