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Der Star in jeder Gerichtsshow!
Aktuell und zuverlässig in der Darstellung, umfassend in der Auswertung von Literatur und Rechtsprechung, pragmatisch an der Strafrechtspraxis orientiert und doch dezidiert in seinen Stellungnahmen: Dieses Standardwerk bietet alles, was der Strafrechtspraktiker in seiner täglichen Arbeit braucht.
Die 54. Auflage hat hinsichtlich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur den topaktuellen Stand September 2006 und berücksichtigt u.a.
das BundesrechtsbereinigungsG/Justiz vom 19.4.06, durch das § 143 StGB (Umgang mit gefährlichen Hunden) aufgehoben wurde
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Produktbeschreibung
Der Star in jeder Gerichtsshow!

Aktuell und zuverlässig in der Darstellung, umfassend in der Auswertung von Literatur und Rechtsprechung, pragmatisch an der Strafrechtspraxis orientiert und doch dezidiert in seinen Stellungnahmen: Dieses Standardwerk bietet alles, was der Strafrechtspraktiker in seiner täglichen Arbeit braucht.

Die 54. Auflage hat hinsichtlich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur den topaktuellen Stand September 2006 und berücksichtigt u.a.
das BundesrechtsbereinigungsG/Justiz vom 19.4.06, durch das § 143 StGB (Umgang mit gefährlichen Hunden) aufgehoben wurde
das Gesetz über den Europäischen Haftbefehl vom 20.7.06
das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse vom 22.8.2006 mit der Einfügung des § 203 Abs. 2a StGB
das am 1.1.2007 in Kraft tretende Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten mit einer Änderung des § 73 d (Erweiterter Verfall).

Die Neuauflage erfasst darüber hinaus mehr als 450 neue höchst- und obergerichtliche Entscheidungen, u.a.
Versuch und Vollendung beim Handeltreiben
zur Untreue: Fälle Mannesmann/Vodafon, Kölner Müll-Skandal, Parteispenden
zu den Voraussetzungen der vorbehaltenen und nachträglichen Sicherungsverwahrung.

Rezension:
'(...) Der 'Tröndle/Fischer' ist aktuell und zuverlässig in der Darstellung, umfassend in der Auswertung von Literatur und Rechtsprechung, sachlich an der Strafrechtspraxis orientiert und doch entschieden in seinen Stellungnahmen. Jedem, der sich mit Strafrecht befasst, bietet der 'Tröndle/Fischer' alles, was an aktuellem Wissen nötig ist. Wer den Kommentar besitzt, kann sicher sein, eine komplette Übersicht über jede Gesetzesänderung und über jede wichtige Gerichtsentscheidung zu haben.'
In: Owiz, 6., 7./2004, zur 52. Auflage

'(...) Wer den Tröndle nicht kennt und nutzt, ist im Grunde kein 'echter' Strafrechtler und auch kein 'Bußrechtler' (der Allgemeine Teil jedenfalls ist in weiten Teilen die Grundlage auch für das Ordnungswidrigkeitenrecht). Zu diesem Kommentar aus der Praxis für die Praxis greift man meist zuerst, spätestens aber dann, wenn andere Erläuterungswerke nicht mehr weiter helfen - der Tröndle tut´s. Der Kommentar Tröndle - Fischer ist eine Informationsquelle, die ohne jegliche Einschränkung unentbehrlich ist.'
In: Owiz, 08/2004, zur 52. Auflage

'(...) Es gibt Bücher, an denen kommt kein praktizierender Anwalt vorbei. Wer auch nur entfernt mit Strafrecht zu tun hat, findet in dem Buch, das der Bundesrichter Fischer seit der 49. Auflage bearbeitet, das Wesentliche des Strafrechts praxisnah aufbereitet, so dass auch der eilige Anwalt sich schnell in die Probleme einarbeiten kann.'
In: www.juristische-bibliothek.de, 09.05.2005, zur 52. Auflage

'(...) Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung - eingearbeitet wurden von BGH, BVerfG und OLG -, so dass dieser Kommentar als etabliertes Standardwerk für die polizeiliche Praxis sehr zu empfehlen ist.'
Julia Kaul, in: Landeskriminalamt Niedersachsen, 2/2004, zur 52. Auflage

'(...) Mit 'Beck' ist man stets auf dem Laufenden! So auch wieder mit der soeben erschienenen 52. Auflage des StGB mit Nebengesetzen-Kurzkommentars.'
Manfred Teufel, in: Die Kriminalpolizei, Heft 4/2004, zur 52. Auflage

'(...) Für den Tröndle/Fischer gilt weiterhin eine Anschaffungsempfehlung. Der Schreibtisch eines Strafrechtspraktikers wirkt ohne dieses Buch unvollständig.'
Peter Marx, in: Die Justiz, 11/2004, zur 52. Auflage

'Der Klassiker unter den Kurz-Kommentaren zum Strafgesetzbuch (...).'
Dr. Frank Oehm, Vors. Richer am LG, in: , / 2004, zur 1. Auflage

'(...) Der 'Tröndle/ Fischer' ist einen nahezu unentbehrliche Hilfe für jeden, der eine Frage aus dem Bereich des Strafrechts zu beantworten hat.'
Dirk Fredrich, in: HPR - Hess. Polizeirundschau, 7-8/ 2004, zur 52. Auflage

'(...) Der Tröndle/Fischer ist längst ein Klassiker und aus Kanzleien wie Gerichten und juristischen Bibliotheken nicht mehr wegzudenken. Die neue Auflage ist auf aktuellstem Stand und bietet ihren Lesern Erläuterungen der erst kürzlich geänderten Vorschriften, wie sie sonst noch nirgends in der Breite zu finden sind. Fazit: Unbedingte Kaufempfehlung!'
Stefanie Samland, in: www.jurawelt.com, 09/ 2004, zur 52. Auflage

'Lange schon benötigt das von Otto Schwarz begründete, von Eduard Dreher sowie Dr. Herbert Tröndle fortgeführte und seit der 50. Auflage von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Thomas Fischer allein verantwortete Werk keine besondere Empfehlung mehr. Der Tröndle/Fischer ist der Standardkommentar für das materielle Strafrecht schlechthin.'
Peter Speth, in: Justizministerialblatt für Hessen, 09/ 2004, zur 52. Auflage

'(...) Abschließend bleibt nur zu sagen: Der Tröndle/Fischer ist und bleibt das Maß aller Dinge auf dem Gebiet des Strafrechts.'
Eike Böttcher, in: Berliner Anwaltsblatt, 7-8/ 2004, zur 52. Auflage

Expertenmeinung von Jochen Hoos, Richter am Amtsgericht Hanau, zur 52. Auflage:
In seiner 52. Auflage liegt der Standardkommentar zum Strafgesetzbuch von Tröndle/Fischer nunmehr vor und bringt das Werk auf den Gesetzesstand vom 01. April 2004. Es wendet sich wie bisher sowohl an die Praktiker/innen aller mit dem Strafrecht befassten Berufe, als auch an Referendare und Studenten. Es präsentiert sich in gewohnter, seit Jahren gleich bleibender Qualität und gibt schnelle Antworten zu den meisten Rechtsfragen, was insbesondere der Praktiker in der gerichtlichen Verhandlung zu schätzen weiß. Dabei versteht es der Autor, unterschiedliche Ansichten und Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung so ausführlich wie nötig und so knapp wie möglich darzustellen. Das Werk eignet sich daher hervorragend gerade für die Benutzung in der Hauptverhandlung, wo schnelle und fundierte Antworten gefragt sind. Dass trotz einer für ein Werk handlichen Umfangs erstaunliche Ausführlichkeit nicht jede in der Praxis sich stellende Frage beantwortet wird, kann nicht erwartet werden und schmälert den Werk des Kommentares nicht. In 95 % aller Fälle hilft bereits ein Blick in den 'Tröndle/Fischer' weiter. Keineswegs selbstverständlich ist ein praktikables Stichwortverzeichnis (Sachverzeichnis), welches dem unter Zeitdruck stehenden Praktiker ein schnelles Auffinden der ihn interessierenden Antworten ermöglicht. Auch damit stellt der Kommentar seinen/seine Benutzer zufrieden. Erfreulich auch die Auswahl der strafrechtlichen Nebengesetze, die mit sicherem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis getroffen wurde. Dass die Texte teilweise nur auszugsweise wiedergegeben werden, schadet nicht, da gerade die wichtigen Textstellen ausgewählt wurden. Wünschenswert, gerade für die gerichtliche Verhandlungspraxis, wäre allerdings eine wenn auch knappe Kommentierung der häufigsten nebengesetzlichen Fragestellungen. Es ist anzuregen zu überprüfen, ob dies unter Beibehaltung des gewohnt handlichen Umfanges des Buches möglich ist. Das Werk ist nicht zu Unrecht seit vielen Jahren der Standardkommentar in dieser 'Gewichtsklasse'. Die nunmehr vorliegende 52. Auflage setzt diese gute Tradition fort. Sie sollte auf keinem Schreibtisch fehlen.

'(...) Es ist ein Meisterwerk. Dieser Klassiker ist sowohl für den Studenten oder Referendar aber auch für den Praktiker geschrieben, was nicht jedes Werk zu schaffen vermag. Es bietet dem Nutzer einen schnellen Einblick in die wichtigsten Probleme des Strafrechts und schafft es gleichzeitig dabei nicht unnötig auszuschweifen sondern bringt die wesentlichen Probleme konzentriert auf den Punkt. Das Urteil im Namen der Juristen: Ein absolutes Muß auf jedem Schreibtisch eines Juristen. Wer dieses Werk nicht benutzt macht sich strafbar.'
In: www.jurasmus.de, 07/ 2004, zur 52. Auflage

"(...) Insgesamt ist es Fischer gelungen, die hohe Qualität des bis zur 49. Auflage von Tröndle allein bearbeiteten Kommentars mindestens zu halten. Die umsichtige, sorgfältige und stets zuverlässige Neubearbeitung hat insbesondere im Lichter der vielen völlig neu bearbeiteten Passagen einen immensen Arbeitsaufwand erfordert, der hohen Respekt abnötigt. Nicht nur der Verlag, sondern vor allem Wissenschaft und Praxis sind zu diesem würdigen Nachfolger in der bedeutsamen Arbeit von Herbert Tröndle zu beglückwünschen."
Prof.Dr. Karl Heinz Gössel in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht 2003, zur 51. Auflage

' (...) Dass auch die Neuauflage eine unentbehrliche Informationsquelle namentlich für die strafjuristische Praxis und die für sie notwendige Orientierung bietet, steht außer Frage. Auch in seiner Neubearbeitung wird der Kommentar vollauf den Maßstäben gerecht, welche die früheren Auflagen gesetzt haben und an denen die folgenden gemessen werden.'
Heinz Müller-Dietz, in: ZS für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, 02/ 2003, zur 51. Auflage

'(...) Auch der Tröndle/ Fischer in seiner Neuauflage wird sowohl im Regal -und hoffentlich nicht nur dort- des Praktikers als auch des fortgeschrittenen Studierenden wieder zu Recht seinen festen Platz finden.'
Willi Becher, Regierungsdirektor, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 3. März 2003, zur 51. Auflage

'(...) Der 'Tröndle/Fischer' ist eine nahezu unentbehrliche Hilfe für jeden, der eine Frage aus dem Bereich des Strafrechts zu beantworten hat.'
Dirk Fredrich, Wiesbaden, in: Hessische Polizeirundschau, 2/2003, zur 51. neubearbeiteten Auflage

'(...) Der Tröndle/Fischer ist in der Neuauflage wieder ein beeindruckendes Werk. Erneut gelingt es dem Autor, in rascher Folge eine aktuelle Kommentierung des Strafgesetzbuches vorzulegen, die den Ansprüchen des Praktikers in besonderer Weise gerecht wird. Es führt auch künftig kein Weg am Tröndle/Fischer vorbei.'
Peter Marx, in: Die Justiz, 02/ 2003, zur 51. neubearbeiteten Auflage
Autorenporträt
Über mehr als zwei Jahrzehnte hat Prof. Dr. Herbert Tröndle das Werk allein bearbeitet und in Qualität und Kompetenz seiner Kommentierung Maßstäbe gesetzt. Mit der 49. Auflage übernimmt Dr. Thomas Fischer, Ministerialrat im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und Honorarprofessor an der Universität Würzburg, Teile der Kommentierung. Dr. Fischer ist u. a. Mitautor des Karlsruher Kommentars zur StPO. Über mehr als zwei Jahrzehnte hat Prof. Dr. Herbert Tröndle das Werk allein bearbeitet und in Qualität und Kompetenz seiner Kommentierung Maßstäbe gesetzt. Mit der 50. Auflage liegt die Gesamtverantwortung bei Dr. Thomas Fischer, Honorarprofessor an der Universität Würzburg und seit Juli dieses Jahres Richter am Bundesgerichtshof. Prof. Thomas Fischer ist u. a. als Mitautor des Karlsruher Kommentars zur StPO hervorgetreten.