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"(...) Fazit: Ein herausragender Kommentar, der sehr hohe Praxistauglichkeit mit entsprechender Wissenschaftlichkeit verbindet. Uneingeschränkt empfehlenswert!"
Prof. Dr. J.Vahle, in: Deutsche Verwaltungspraxis 03/ 2008, zur 55. Auflage 2007
"Mit diesem Kommentar von Fischer ist jeder Anwalt stets auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Diskussion, der Gesetzgebung sowie auch der Rechtsprechung.(...)"
in: www.juristische-bibliothek.de 25.11.2008, zur 55. Auflage 2007
"(...) Der Kommentar bewältigt diese Flut von Gesetzen und Entscheidungen in der bewährten Weise, indem er sich auf
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Produktbeschreibung
"(...) Fazit: Ein herausragender Kommentar, der sehr hohe Praxistauglichkeit mit entsprechender Wissenschaftlichkeit verbindet. Uneingeschränkt empfehlenswert!"
Prof. Dr. J.Vahle, in: Deutsche Verwaltungspraxis 03/ 2008, zur 55. Auflage 2007

"Mit diesem Kommentar von Fischer ist jeder Anwalt stets auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Diskussion, der Gesetzgebung sowie auch der Rechtsprechung.(...)"
in: www.juristische-bibliothek.de 25.11.2008, zur 55. Auflage 2007

"(...) Der Kommentar bewältigt diese Flut von Gesetzen und Entscheidungen in der bewährten Weise, indem er sich auf das für die Praxis Wesentliche beschränkt und große dogmatische Auseinandersetzungen vermeidet. Er ist und bleibt der ständige Begleiter von Richtern, Staatsund Rechtsanwälten in allen Strafverfahren."
hl, in: Richter ohne Robe 01.07.2008, zur 56. Auflage 2007

"(...) Kurz: Mit dem neuen Fischer liegt ein praktisch unentbehrliches Arbeitsmittel wieder in aktueller Fassung auf dem Tisch."
Peter Marx, Ministerialrat, in: Die Justiz, April/ 2008, zur 55. Auflage 2007

"(...) Fazit weiterhin: Unbedingte Kaufempfehlung! Aktueller und zukunftsweisender geht es kaum."
Stefanie Kleinmanns, in: www.jurawelt.com, 31.03.2008, zur 55. Auflage 2008

"(...) Der "Fischer" ist eine nahezu unentbehrliche Hilfe für jeden, der eine Frage aus dem Bereich des Strafrechts zu beantworten hat."
Ministerialrat Dirk Fredrich, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, Ausgabe 4. Februar 2008, zur 55. Auflage 2008

"Der neue Fischer ist ein absolutes Muss für Strafrechtler.(...)"
in: www.Partner-Newsletter.de, November/Dezember 2007, zur 55. Auflage 2008

Expertenmeinung von Staatsanwältin Elke Neumann, Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, zur 55. Auflage 2008:
"Es gibt ihn nicht mehr, den "Tröndle/Fischer", der uns Strafjuristen ein so vertrauter Begriff war, dass keine weitere Frage, welches Buch denn genau gemeint sei, nötig war. Von nun an, das heißt, mit der jetzt erschienen 55. Auflage des Beck'schen Kurzkommentars zum Strafgesetzbuch, wird das Werk von Dr. Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Universität Würzburg, herausgegeben. Von dieser Neuerung sind jedoch weder wesentliche Veränderungen noch gar Qualitätseinbußen zu erwarten, wurde das Werk doch bereits seit der 50. Auflage im wesentlichen durch Fischer bearbeitet und Zug um Zug aufgefrischt.
Diese Auflage ist auf dem Stand vom 1. September 2007 und beinhaltet alle wesentlichen Gesetzesänderungen seit der ein Jahr früher erschienen Vorauflage. Wichtige Änderungen betreffen die Vorschriften zur Aussetzung von Strafen zur Bewährung, zur Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, zur Führungsaufsicht und zur "forensischen Ambulanz". Der neueingefügte "Stalking"-Paragraf wird ebenso kommentiert wie die §§ 202 b, "Abfangen von Daten", und 202 c, "Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten", sowie weitere neue Strafvorschriften zur Terrorbekämpfung und der Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes. Auch auf noch nicht umgesetzte Gesetzesvorhaben und weitere strafrechtlich bedeutsame Vorschriften geht der Autor ein.
Es ist beinahe unnötig zu erwähnen, dass das Werk natürlich die relevante aktuelle höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung berücksichtigt und sich mit dem Schrifttum auseinandersetzt, soweit das angesichts der Fülle der Neuerscheinungen und Zeitschriftenartikel sowie des beschränkten Raumes, den dieser Kurzkommentar bietet, möglich ist. Am bewährten Aufbau und der Form der Darstellung hat sich gegenüber der Vorauflage nichts geändert, so dass die Erläuterungen weiterhin nutzerfreundlich übersichtlich und klar gegliedert sind und der Leser schnell findet, was er sucht.
Kurzum: dieser an Aktualität kaum zu überbietende Standardkommentar zum Strafgesetzbuch ist für alle Strafjuristen, Kriminalbeamten, Rechtsreferendare und Jurastudenten ein vertrauter und unentbehrlicher Begleiter, der aus der täglichen Praxis nicht wegzudenken ist. Mehr ist dazu nicht zu sagen."

"(...) Aufgrund der benutzerfreundlichen, übersichtlichen Gestaltung ist ein rasches Auffinden der entsprechenden Textstellen gut möglich. Der Kommentar besticht durch die Fülle des verarbeiteten Materials, die systematisch-umfassende Darstellung und die Tiefe der Argumentation. Es handelt sich um eine praxisgerechte, wissenschaftlich hervorragend gelungene Kommentierung, die eine Fundgrube zu zahlreichen strafrechtlichen Detailproblemen darstellt. Der Tröndle/Fischer ist und bleibt einer der informativsten (und führenden) deutschen StGB-Kommentare - ein nützlicher Begleiter auch für den österr Rechtsanwender. Der Tröndle/Fischer kann allen Wissenschaftern und Praktikern Strafrecht wärmstens und nachdrücklich empfohlen werden (auch wenn er längst so bekannt ist, dass eine Empfehlung nicht mehr erforderlich erscheint)."
Elisabeth Köck, in: ÖJZ - Österreichische Juristen-Zeitung, Ausgabe 10/2007, zur 54. Auflage 2007

"Richter am BGH Thomas Fischer ist (wieder einmal) eine in Fülle und Qualität beeindruckende Neuauflage dieses Klassikers unter den Strafrechtskommentaren gelungen. (...)
Insgesamt nötigt die überaus gelungene Durchdringung einer derartigen Stofffülle auf höchstem strafrechtsdogmatischen Niveau durch einen einzigen Bearbeiter jedem Leser und Nutzer dieses Werks uneingeschränkten Respekt ab."
Richter am LG Dr. Andreas Mosbacher, Berlin, in: Neue Juristische Wochenschrift, 14/2007, zur 54. Auflage 2007

"(...) Fazit: Das Werk wendet sich an Strafrichter, Strafverteidiger, Staatsanwälte, Studenten, Referendare und an Polizeidienststellen. Es ist der absolute Klassiker der in keiner Sammlung fehlen darf! Umfassend, unkompliziert, unverwechselbar - Tröndle/Fischer!"
In: www.anwaltmagazin.de, 10.04.2007, zur 54. Auflage 2007

"(...) Wer sich ernsthaft mit Strafrecht zu befassen hat - und dazu gehört natürlich auch und gerade die Polizei -, der kommt um Tröndle/Fischer nicht herum. Symptomatisch ist die Leseprobe des Verlags C.H. Beck zu diesem Kommentar im Internet. Sie besteht aus kaum mehr als dem Paragraphenverzeichnis des Strafgesetzbuchs. Fast hat es den Anschein, als seien Strafgesetzbuch und Tröndle/Fischer Synonyme."
Regierungsdirektor Kurt Ringer, LPP7, in: Hessische Polizeirundschau, 04/2007, zur 54. Auflage 2007

"(...) Ergebnis: Der StGB-Kommentar von Tröndle/Fischer gehört in die Handbibliothek jeder Bußgeldstelle."
In: owiz - Zeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht, 02/2007, zur 54. Auflage 2007

"(...) Dieses Werk ist sachlich und praxisorientiert. Stichwortverzeichnis und Heraushebungen ermöglichen eine schnelle Orientierung. Dieser Standard-Handkommentar unterstützt nicht nur die Arbeit in der juristischen Praxis, sondern ist auch für den polizeilichen Alltag sehr zu empfehlen."
Bettina Schablow, in: Landeskriminalblatt Niedersachsen, 02/2007, zur 54. Auflage 2007

"Der Tröndle/Fischer ist in nahezu allen Bundesländern als Hilfsmittel für die Klausuren in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zugelassen (Hilfsmittelverordnungen auf www.beck.de). Daher kommen Referendare fast zwangsläufig mit ihm in Berührung. (.) Der Tröndle/Fischer ist dank Inhalts und Umfangs bestens für ein schnelles Nachschlagen einschlägiger Rechtsprechung geeignet. Insbesondere im Hinblick auf den Anhang eignet er sich als Arbeitsmittel in der Praxis und der Hauptverhandlung."
In: www.referendare.net, 6.3.2007, zur 54. Auflage 2007

"(.) Der Tröndle/Fischer ist aus Kanzleien wie Gerichten und juristischen Bibliotheken nicht mehr wegzudenken. Die neue Auflage ist wiederum auf aktuellstem Stand. Fazit weiterhin: Unbedingte Kaufempfehlung!"
In: www.jurawelt.com, 22.2.2007, zur 54. Auflage 2007

"(.) Das Werk wendet sich an Strafrichter, Strafverteidiger, Staatsanwälte, Studenten, Referendare und Polizeibeamte. Die Kommentierung gibt wertvolle Hinweise zur Anwendung des Gesetzes vor allem durch eine aktuelle Erfassung und systematisch-kritische Darstellung der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Darüber hinaus verarbeitet sie die wichtigste Literatur und gibt dem Benutzer insoweit zweckdienliche Tipps. Der "Tröndle/Fischer" ist eine nahezu unentbehrliche Hilfe für jeden, der eine Frage aus dem Bereich des Strafrechts zu beantworten hat."
Dirk Fredrich, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 4/2007, zur 54. Auflage 2007

"(.) Das Standardwerk ist nach wie vor uneingeschränkt zu empfehlen."
In: Polizei in Thüringen, 16.01.2007, zur 54. Auflage 2007

Expertenmeinung von Moritz Rögler, Richter am Landgericht, Frankfurt am Main, zur 54. Auflage 2007:
"Alle Jahre wieder erscheint der "Tröndle/Fischer", quasi der "Palandt des Strafrechts", aus dem Hause Beck. Es gibt keinen im Strafrecht tätigen Praktiker, der dieses Werk nicht auf seinem Schreibtisch hätte. Und gerade in diesem Rechtsgebiet ist es wichtig, eine Arbeitsgrundlage zu verwenden, die immer auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung ist. Mithin ist es eigentlich überflüssig, Praktiker darauf hinzuweisen, dass auch die neueste Auflage wieder die Gesetzesänderungen des vergangenen Jahres und darüber hinaus insbesondere zahlreiche ober- und höchstrichterliche Entscheidungen berücksichtigt, deren Kenntnis die tägliche Arbeit erleichtert.
Zielgruppe des Buchs sind jedoch nicht nur diejenigen, die täglich mit strafrechtlichen Fragestellungen befasst sind. Darüber hinaus bietet der "Tröndle/Fischer" wegen seiner kurzen und prägnanten Kommentierung des Strafgesetzbuchs auch demjenigen eine große Unterstützung, der sich nicht täglich in der Materie bewegt. Jurastudenten und Rechtsreferendaren bietet der Kommentar eine gute Hilfe, um sich in prüfungs- und praxisrelevante Probleme einzuarbeiten. Polizeibeamte, aber auch Bewährungshelfer, Sozialarbeiter und Vollzugsbeamte können sich bei ihrer Arbeit an dem Werk orientieren, dessen Verständlichkeit nicht unter seiner komprimierten Darstellung leidet. Wer vertieft in eine Fragestellung eindringen will, findet in allen Bereichen zahlreiche weiterführende aktuelle Literatur und Rechtsprechungsnachweise.
Die um 100 Seiten angewachsene Neuauflage ist gegenüber dem Vorjahr um 2,-- ? teurer geworden, mit 70,-- ? liegt das Buch jedoch in einem für Fachliteratur sehr erschwinglichen Bereich. Bei der Anschaffung handelt es sich um eine Investition, die sich auf jeden Fall bis zum Erscheinungstermin der Neuauflage amortisiert haben wird."

"(...) In Anbetracht der finanziellen Zwänge im Bereich der öffentlichen Haushalte und der damit einhergehenden Verknappung der Mittel für den Bibliotheksbereich der Justiz gewinnt der Tröndle/Fischer weiter an Bedeutung, weil er für viele Praktiker der einzig verfügbare, auf aktuellem Stand befindliche Kommentar zum StGB ist. Der Verfasser und der C.H. Beck Verlag sollten sich der damit verbundenen Verantwortung weiterhin bewusst sein."
Regierungsdirektor Dr. Wolf- Dietrich Wenzel, in: Justizministerialblatt für Thüringen 2006, zur 53. Auflage 2006

"(...) Der Tröndle/Fischer hat erneut abgenommen, aber wieder nur an äußerem Umfang, nicht an inhaltlichem Gewicht. Die Reduzierung der Seitenzahl trotz neu zu kommentierender Vorschriften deutet auf eine inhaltliche Straffung hin, die den Nutzwert keinesfalls beeinträchtigt. Mit der Neuauflage verteidigt der Tröndle/Fischer seine Spitzenstellung als Praktikerkommentar zum Strafgesetzbuch."
Peter Marx, Ministerialrat, in: Die Justiz, 04/2006, zur 53. Auflage 2006

"(...) Es ist bewundernswert, mit welchem Fleiß und welcher Akribie Fischer es immer wieder schafft, in seinem renommierten Kurzkommentar alle relevanten Entwicklungen zu verarbeiten - zur Freude der Benutzer, die so mit kaum einer strafrechtlichen Frage allein gelassen werden."
Prof. Dr. Helmut Satzger, in: NJW 14/2006, zur 53. Auflage 2006

"(...) Für den Praktiker unverzichtbar und immer auf dem neuesten Stand. (.)."
In: Straßenverkehrsrecht, www.juristische-bibliothek.de, zur 51. Auflage 2006

"(...) Der Tröndle/Fischer gehört für den verantwortungsbewussten Juristen auch in seiner 53. Auflage zur rechtlichen Grundversorgung seiner Arbeit. Eine aktuellere und mit jedem Mal zeitnahen Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum belegte Kommentierung des StGB gibt es nicht. Wiederum eine beeindruckende Edition."
Dr. Klaus Dau, in: NZWehrr, Heft 1/2006, zur 53. Auflage

"(...) Bewährter Klassiker.
Der "Tröndle-Fischer" gehört inzwischen zu den Klassikern und ist eine unentbehrliche Hilfe für jeden, der eine Frage aus dem Bereich des Strafrechts zu beantworten hat. Dabei ist er nicht nur aktuell und zuverlässig in der Darstellung, umfassend in der Auswertung von Literatur und Rechtsprechung, sondern auch pragmatisch an der Strafrechtspraxis orientiert und dezidiert in seinen Stellungnahmen. Mit anderen Worten: Das Standardwerk bietet alles, was der Strafrechtspraktiker in seiner täglichen Arbeit braucht."
in: Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, 23.11.2005, zur 53. Auflage

"(...) Das Werk ist für Juristen ebenso wie für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte ein unverzichtbares Nachschlagewerk und Arbeitsmittel, dessen Anschaffung- mit Hinblick auf die zahlreichen Neuerungen empfehlenswert ist."
Isabel Michel-Schneiders, in: Landeskriminalamt Niedersachsen, 1 / 2006, zur 53. Auflage

"(...) Der "Tröndle-Fischer" ist eine nahezu unentbehrliche Hilfe für jeden, der eine Frage aus dem Bereich des Strafrechts zu beantworten hat."
Ministerialrat Dirk Fredrich, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, zur 53. Auflage

Expertenmeinung von Staatsanwältin Elke Neumann, Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main, zur 53. Auflage:
Nun liegt die mittlerweile 53. Auflage des Kommentars zum Strafgesetzbuch und seiner Nebengesetze von Dr. Herbert Tröndle und Dr. Thomas Fischer vor. Das gegenüber der Vorauflage wieder stark überarbeitete Werk kostet 68,-- ? und bringt die Kommentierung auf den Gesetzesstand vom 1. Oktober 2005. Da das Strafrecht in der jüngeren Vergangenheit wie kaum ein anderes Rechtsgebiet einer Vielzahl von Änderungen unterworfen worden ist - allein das Strafgesetzbuch wurde seit der Vorauflage des Kommentars durch 13 Änderungsgesetze novelliert - bestand seitens der Praxis großer Bedarf an einer Kommentierung der neu eingefügten oder geänderten Vorschriften, den die Autoren mit der bekannten Verlässlichkeit befriedigen. Neu eingearbeitet sind unter anderem die Vorschriften zur nachträglichen Sicherungsverwahrung, § 201 a StGB zur Strafbarkeit unbefugter Bildaufnahmen, §§ 232 bis 233 b StGB, welche die Strafbarkeit des Menschenhandels neu regeln und erweitern, § 130 Absatz 4 StGB, der die Rechtfertigung der NS-Herrschaft unter Strafe stellt, und §§ 303 Abs. 2 bis 304 Abs. 2 StGB, welche der Graffitibekämpfung dienen sollen. Selbstverständlich fanden die neuesten Entwicklungen in der Rechsprechung Eingang in diese Neuauflage: allein mehr als 580 Entscheidungen, darunter wichtige Grundsatzentscheidungen, des Bundesgerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und der Oberlandesgerichte wurden eingearbeitet und gewürdigt. Aus der schier unübersehbaren Fülle neu erschienener Arbeiten der Rechtsliteratur wurden die wichtigsten Entwicklungen ausgewertet und dargestellt, wobei es sich hierbei naturgemäß nur um einen Überblick handeln kann. Wohltuend deutliche und überzeugende Stellungnahmen der Autoren erfolgen zu aktuellen rechtspolitischen Fragen, wie zum Beispiel zur Rechtfertigung der Folter oder der Tötung unbeteiligter bei terroristischen Angriffen, wobei die Argumente der Vertreter der Gegenmeinung umfassend gewürdigt werden. Ebenfalls ausführlich erörtert werden unter anderem Probleme aus den Bereichen Absprachen über das Strafmaß, Parteispenden und Drittmittelforschung oder Geldwäsche durch berufliche Leistungen. Wie schon seine Vorauflagen enthält auch dieses Werk eine nahezu unvorstellbare Menge an wichtigen Informationen auf engstem Raum für alle, die sich in ihrer beruflichen Praxis mit dem Strafrecht befassen, in erster Linie natürlich für Strafrichter, Staatanwälte, Strafverteidiger und Polizeibeamte, aber auch für Jurastudenten und Rechtsreferendare, Sozialarbeiter, Bewährungshelfer und Vollzugsbeamte. Diese Informationen werden zwar gedrängt und gestrafft, jedoch mit deutlicher Gliederung und sinnvollen Hervorhebungen durch Fett- und Kursivdruck so präsentiert, dass das Werk trotzdem lesbar bleibt. Zu Recht hat sich der "Tröndle/Fischer" längst als Standard-Handkommentar im Strafrecht, der in keinem Gerichtssaal dieser Republik fehlen darf und an dem in der täglichen Arbeit kein Weg vorbeiführt, etabliert.