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Der Autor beleuchtet die eigentümliche Urteilspraxis der Strafjustiz in spätmittelalterlichen Städten. Das finstere Blutgericht mit seiner martialischen Härte und Grausamkeit steht, wie die Forschung in den letzten Jahrzehnten gezeigt hat, nur für einen Teil der Strafpraxis. Der Rechtsalltag war weit mehr bestimmt durch die Aburteilung der zahlreichen kleineren Delikte, die für gewöhnlich mit tragbaren Strafen geahndet wurden.Schauplätze sind zum einen die Strafgerichte in Schaffhausen. Zum andern blickt der Autor über die Stadtmauern, vor allem nach Konstanz, um das Profil der Strafpraxis zu…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor beleuchtet die eigentümliche Urteilspraxis der Strafjustiz in spätmittelalterlichen Städten. Das finstere Blutgericht mit seiner martialischen Härte und Grausamkeit steht, wie die Forschung in den letzten Jahrzehnten gezeigt hat, nur für einen Teil der Strafpraxis. Der Rechtsalltag war weit mehr bestimmt durch die Aburteilung der zahlreichen kleineren Delikte, die für gewöhnlich mit tragbaren Strafen geahndet wurden.Schauplätze sind zum einen die Strafgerichte in Schaffhausen. Zum andern blickt der Autor über die Stadtmauern, vor allem nach Konstanz, um das Profil der Strafpraxis zu schärfen. Erstmals konnte damit ein umfassender Städtevergleich im Bereich der spätmittelalterlichen Strafjustiz erstellt werden. Dies dank der ungewöhnlich dichten Gerichtsquellen beider Städte, welche die Forschung für Konstanz schon früher ausgewertet hatte. In beiden Städten standen blutige Hinrichtungen nicht auf der Tagesordnung. Der Rechtsalltag war weniger spektakulär. Die Richter fuhren nur ausnahmsweise grobes Geschütz auf und liessen nicht selten Gnade vor Recht ergehen. Sie praktizierten eine abgestufte Um- und Durchsetzung verkraftbarer Urteile, oft waren es Geldbussen. Dies ist allerdings nur vordergründig ein Zeichen richterlicher Milde. Im Hintergrund spielten ausgeklügelte Mechanismen von Macht und wirksamer gesellschaftlicher Disziplinierung. Entsprechend effektiv war der Strafvollzug und die Durchsetzungskraft der Strafjustiz war hoch - ein starker Kontrast zur bisherigen Forschung.
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