Korruption ist ein gesellschaftliches Übel, welches seit Menschengedenken existiert und erhebliche gesamtwirtschaftliche Missstände induziert. Diesem versuchte der Österreichische Gesetzgeber in den vergangenen Jahren verstärkt mit strafrechtlichen Bestimmungen entgegenzutreten, hat sich allerdings immer wieder zumeist unausgewogener Normen bedient, was enge Abstände zwischen zahlreichen Novellen zur Folge hatte. Wie die letzte Novellierung im Rahmen des KorrStrÄG 2012 mit der besonders diffizilen Abgrenzung von Korruption einerseits und (noch) sozialadäquatem Verhalten andererseits umgeht, bildet den Untersuchungsgegenstand dieses Werkes. Die Darstellung widmet sich der Straflosigkeit bei der Annahme bzw Zuwendung nicht ungebührlicher Vorteile im öffentlichen Sektor und beleuchtet die Schwelle des Einsetzens von Konsequenzen für Geber und Empfänger von Vorteilen an Amtsträger im Zusammenhang mit deren pflichtgemäßer Erledigung von Amtsgeschäften. Im Focus steht die Analyse des
305 Abs 4 StGB, jener zentralen Norm, die Kriterien regelt, unter denen Vorteile nicht als ungebührlich gelten und nicht pönalisiert werden.
305 Abs 4 StGB, jener zentralen Norm, die Kriterien regelt, unter denen Vorteile nicht als ungebührlich gelten und nicht pönalisiert werden.