Zum Werk: Ein unverzichtbares Arbeitsmittel für die tägliche Arbeit jedes Strafrechtlers ist der „Meyer-Goßner“. Handlich und komprimiert bietet dieser Standardkommentar: * größtmögliche Zuverlässigkeit in allen Fragen des Strafprozessrechts * die vollständige Erfassung aller einschlägigen veröffentlichten Entscheidungen und der nicht-veröffentlichten BGH-Entscheidungen sowie der hierzu bedeutsamen Literatur * einen umfassenden Überblick über alle wesentlichen und praxis-relevanten wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Vorteile auf einen Blick: * jährliches Erscheinen − damit konkurrenzlose Aktualität * weiteste Verbreitung − somit der Maßstab und die Referenz für alle Verfahrensbeteiligten Zur Neuauflage: Die Neuauflage verarbeitet alle Änderungen der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes der vergangenen Monate, so insbesondere das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen. Diese Novellierung, mit der die Sicherungsverwahrung künftig nur noch auf besonders gefährliche Schwerverbrecher beschränkt bleibt und zudem im Urteil bereits angeordnet oder zumindest vorbehalten sein muss, hat zu einer Reihe von Folgeänderungen in der StPO und im GVG geführt. Neben gesetzestechnischen Anpassungen in den §§ 140, 141 und 454 StPO wurden u. a. § 268d (Belehrung bei der Entscheidung für die Sicherungsverwahrung) neu gefasst und die §§ 275a, 462a und 463a StPO weitreichend geändert. Abgedruckt wird in der Neuauflage auch das neue Therapieunterbringungsgesetz. Dieses Gesetz ermöglicht – anknüpfend an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, mit dem die nachträgliche Sicherungsverwahrung beanstandet worden war – unter engen Voraussetzungen die Unterbringung psychisch gestörter und gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter in geeigneten Einrichtungen. Berücksichtigt ist ferner das am 1.2.2011 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht mit Änderungen des § 160a StPO, dessen absoluter Schutz vor strafprozessualen Beweiserhebungs- und Verwertungsmaßnahmen nunmehr erstreckt wird auf Rechtsanwälte, auf nach § 206 BRAO in einer Rechtsanwaltskammer aufgenommene Personen sowie auf Kammerrechtsbeistände (§ 209 BRAO). In die Kommentierung des GVG wurde das 4. Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. Juli 2010 – mit Änderungen der §§ 33 und 121 – eingearbeitet. Durchgehend befindet sich das Werk in Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung auf dem Stand Mai 2011. Zielgruppe: Für Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte, Referendare und Studenten.