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Trumpfkarte im Strafprozessrecht
Trumpfen Sie auf, denn der Meyer-Goßner bietet
- größtmögliche Zuverlässigkeit in allen strafprozessualen Fragen
- die vollständige Erfassung aller einschlägigen veröffentlichten
Entscheidungen und der nichtveröffentlichten BGH-Entscheidungen
- einen umfassenden Überblick über die praxisrelevante Literatur
Dank seines jährlichen Erscheinens ist Ihnen konkurrenzlose Aktualität garantiert. Dank seiner weiten Verbreitung ist der Meyer-Goßner Maßstab und Referenz für alle Verfahrensbeteiligten.
Neues Blatt, neue Auflage
Die Neuauflage
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Produktbeschreibung
Trumpfkarte im Strafprozessrecht

Trumpfen Sie auf, denn der Meyer-Goßner bietet
- größtmögliche Zuverlässigkeit in allen strafprozessualen Fragen
- die vollständige Erfassung aller einschlägigen veröffentlichten
Entscheidungen und der nichtveröffentlichten BGH-Entscheidungen
- einen umfassenden Überblick über die praxisrelevante Literatur

Dank seines jährlichen Erscheinens ist Ihnen konkurrenzlose Aktualität garantiert. Dank seiner weiten Verbreitung ist der Meyer-Goßner Maßstab und Referenz für alle Verfahrensbeteiligten.

Neues Blatt, neue Auflage

Die Neuauflage berücksichtigt
- die zum 1.1.2010 in Kraft tretende Reform der Untersuchungshaft
- den am 28.5.2009 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zur
Verständigung im Strafprozess in einem umfangreichen Ergänzungsheft
- das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei
Verurteilungen nach Jugendstrafrecht
- die Änderungen des BBKAG

Die Neuauflage bietet Ihnen damit wieder alles, was zur effektiven Bearbeitung strafprozessualer Probleme erforderlich ist.

Rezensionen:

"In 51. Auflage ist der bewährte Kommentar zum Strafprozessrecht von Meyer-Goßner erschienen. Der Kompaktkommentar ist Jedem zu empfehlen, der einen guten Kurzkommentar mit umfassenden Bezügen zum aktuellen Rechtsprechungsstand in der Materie sucht.(...)"
in: der freie beruf 05/ 2009, zur 51. Auflage 2008

"(...) Das Werk bietet die vollständige Erfassung aller einschlägigen veröffentlichten Entscheidungen und zusätzlich auch der nichtveröffentlichten BGH-Entscheidungen."
in: Allgemeines Ministerialblatt für Bayern 01/ 2009, zur 51. Auflage 2008

"(...) Das Werk erfüllt wieder einmal vollauf die Ansprüche von Praxis und Wissenschaft und ist - wie bisher - für alle mit der StPO befassten Berufsgruppen eine unverzichtbare Arbeitshilfe."
Dr. Michael Soine, in: Archiv für Kriminologie 05 und 06/ 2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Meyer-Goßner, der nun fast 20 Jahre Kommentierungsarbeit leistet, kann mit Fug und Recht auf seine 50. Auflage stolz sein: Der gewohnt nutzerfreundlich und praxisorientiert gestaltete Klassiker unter den Handkommentaren bietet wiederum höchstmögliche Aktualität bei der Lösung strafprozessualer Fragen, so dass Praktiker und Wissenschaftler gleichermaßen vom Inhalt des Werkes, das unter den StPO-Kommentaren nicht hinwegzudenken ist, profitieren können.(...)"
Dr. Michael Soine, in: Archiv für Kriminologie 01 und 02/ 2008, zur 50. Auflage 2008

"(...) Die Neuauflage des "Meyer-Goßner" ist deshalb unverzichtbar in der täglichen Praxis des Strafverteidigers, Strafrichters und Staatsanwalts. Sie kann aber auch dem Wissenschaftler und den noch in der Ausbildung befindlichen Studenten und Referendaren sowohl zur Verschaffung eines schnellen Überblicks über die StPO als auch zu einer vertieften Befassung mit den Problemen des Strafprozessrechts uneingeschränkt empfohlen werden."
Dr. Patrick Liesching, Richter am Landgericht, in: Justiz-Ministerialblatt für Hessen 12/ 2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Wie bedeutsam der StPO - Kommentar von Meyer-Goßner zeigt sich allein schon darin, dass er zur Grundausstattung eines jeden Staatsanwalts und Strafrichters gehört und das schon seit "undenklichen" Zei-ten.(...)"
in: owiz Zeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht 20.11.2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Die Neuauflage des "Meyer-Goßner" ist erneut in jeder Hinsicht gelungen. Insbesondere überzeugt die strukturierte Darstellung, die dem Leser einen hervorragenden Blick auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung ermöglicht. Die Kommentierung verarbeitet umfassend in souveräner Weise eine Vielzahl an höchstrichterlichen Entscheidungen und wissenschaftlichen Beiträgen, ohne dass hierbei auf eigene wissenschaftliche Akzente verzichtet wird. Damit ist und bleibt der "Meyer-Goßner" ein unverzichtbares Standardwerk für all diejenigen, die sich im Bereich des Strafverfahrensrechts umfassend und kompetent informieren möchten. Der Kommentar ist damit Strafrichtern, Staatsanwälten, Strafverteidigern, Studierenden, Referendaren und Lehrenden uneingeschränkt zu empfehlen."
Wiss. Mitarbeiter Daniel Scholze, in: Der Deutsche Rechtspfleger 12/ 2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Insgesamt gesehen entspricht der Kommentar von Meyer-Goßner - erstmals unter Mitarbeit von RiBGH Ciermiak- in seiner aktuellen Neuauflage wieder dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rspr. Im Blick auf sein handliches Format und die komprimierte Darstellung kann dieses Standardwerk nur all jenen besonders empfohlen werden, die sich als Juristen - sei es als Richter, Staatsanwalt oder Verteidiger bzw. auch als Student oder Referendar - mit dem Strafverfahren auseinanderzusetzen haben!"
RiOLG Dr. Wolfgang Bär, in: Multimedia und Recht 10/ 2008, zur 51. Auflage 2008

"Das Standardwerk zum Strafverfahrensrecht für Praxis und Ausbildung ist frisch wie eh und je in seiner jährlichen Neuauflage erschienen. Wie schon jedes Jahr zuvor ist die Arbeit mit diesem Kommentar gut und effektiv. Schon Generationen von Juristen profitieren von den Ausführungen des Autors zur StPO in Klausuren, Urteilen und Schriftsätzen.(...) Das Resümee bleibt nach äußerst zufrieden stellender Lektüre wie gehabt: dieser Kommentar ist zu Recht ein Standardwerk und dank des wissenschaftlichen Ehrgeizes des Autors und seines designierten Nachfolgers werden noch Generationen von Referendaren und Praktikern Freude mit diesem Werk haben."
in: www.studjur-online.de 10.10.2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Das Buch hat es zu Recht auf fast alle Schreibtische sich ernsthaft mit dem Strafrecht beschäftigender Personen geschafft. Bereits wegen der Verbreitung, aber auch wegen des großen Vertrauens, dass sich der Meyer-Goßner in der Praxis erworben hat, dürfte es fahrlässig sein, bei strafprozessualen Problemen -insbesondere im Kontakt mit Staatsanwaltschaft und Gerichten - die in dem Werk vertretenen Auffassungen nicht wenigstens zur Kenntnis zu nehmen.(...)"
in: www.media-mania.de 08.10.2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Spannende Zeiten mit komplexen Verfahrensfragen stehen an. Unserer Strafprozessordnung noch fremde Beweiserhebungswege und -maßnahmen wie ungelöste Beweisverwertungsfragen bedürfen baldiger Reaktion des Gesetzgebers beziehungsweise deutlicher Gerichtsentscheidungen. Der "Meyer-Goßner" wird gewiss auch dabei für die Praktiker das erwartet hilfreiche Medium sein."
Rechtsanwalt und Mediator Dr. Gerd Eidam, in: Neue Juristische Wochenschrift 39/ 2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Der Referendar für die Klausuren, der Praktiker für die Recherchen im Rahmen seiner Tätigkeit - sie alle sollten den aktuellen Meyer-Goßner auf dem Schreibtisch stehen haben!"
in: www.jurawelt.com 26.08.2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Auch hinsichtlich der Vollständigkeit lässt das Werk für den Anwender eigentlich keine Wünsche offen und wird diesbezüglich nur marginal durch die vielbändigen und unhandlichen Großkommentare übertroffen. Es ist immer wieder aufs Neue erstaunlich, wie es den beiden Autoren durch ihre präzise und zuverlässige Kommentierung der StPO gelingt, den Kommentar trotz der umfassenden Abhandlung so handlich zu halten. Nicht zu unrecht heißt es im Volksmund: in der Kürze liegt die Würze". Der Meyer-Goßner ist für diese Redensart ein Paradebeispiel.(...)"
Malte Döring, in: www.referendare.net 31.07.2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Handlich und komprimiert bietet dieser Standardkommentar größtmögliche Zuverlässigkeit in allen Fragen des Strafprozessrechts. Das Werk darf in keiner Dienststelle fehlen und ist darüber hinaus in der Aus- und Fortbildung unverzichtbar."
in: Polizei in Thüringen Juli 2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Also auch für die Verteidigung in OWi-Sachen ist eine hervorragende Kenntnis der StPO gefragt."
Wolfgang Ferner, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, in: Straßenverkehrsrecht 06/ 2008, zur 50. Auflage 2007

"(...) Der Kommentar ist damit äußerst praxistauglich und notwendiges Handwerkzeug eines jeden Verteidigers.(...)"
in: www.juristische-bibliothek.de, 25.06.2008, zur 50. Auflage 2007

"(...) Der Kommentar ist für Strafverteidiger, Rechtsreferendare und Studenten der Rechtswissenschaft sowie für die Justiz-und Polizeibehörden eine nahezu unentbehrliche Hilfe."
in: Hessische Polizeirundschau, 01.03.2008, zur 50. Auflage 2008

"(...) Das Resümee ist kurz und bündig und dies nach äußerst zufrieden stellender Lektüre: dieser Kommentar ist und bleibt zu Recht ein Standardwerk und dank des wissenschaftlichen Ehrgeizes des Autors werden noch Generationen von Referendaren und Praktikern Freude mit diesem Werk haben."
in: www.studjur-online.de, 26. November 2007, zur 50. Auflage 2007

"(...) Dieses "Jubiläum" ist nicht vielen Büchern vergönnt - der "Meyer-Goßner" erscheint In der 50. Auflage.
(...) Dass der Kommentar den Stand der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung sowie der wichtigsten Kommentarliteratur zeitnah verarbeitet, versteht sich bei der sprichwörtlichen Qualität der Bearbeitung von selbst. Das Werk verteidigt seinen Spitzenplatz am Arbeitsplatz des Strafrechtlers souverän."
in: Richter ohne Robe, Ausgabe 3/2007, zur 50. Auflage 2007

"Handlich und komprimiert bietet dieser Standardkommentar größtmögliche Zuverlässigkeit in allen Fragen des Strafprozessrechts. (...)"
In: die bundespolizei, 07-08/2007, zur 50. Auflage 2007

Expertenmeinung von Staatsanwältin Elke Neumann, Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, zur 50. Auflage 2007:
"Vor kurzem ist die - von Lutz Meyer-Goßner in seinem Vorwort so bezeichnete - "Jubi-läumsauflage", nämlich die 50. Auflage des Kommentars zur Strafprozessordnung erschienen. Es schwingt ein gewisser Stolz in dieser Aussage mit, berechtigter Stolz darauf, dass die Bedeutung des Werkes, das vor fast 80 Jahren begründet wurde, nicht nur ungebrochen ist, sondern sogar stetig zunimmt.
Fast müßig ist es deshalb, ein Buch zu besprechen, das aus der täglichen Praxis nicht wegzudenken ist und das bereits Generationen von Strafjuristen bei unzähligen immer wieder oder auch nur selten auftretenden Problemen und Streitfragen im Ermittlungs-, Haupt- und Vollstreckungsverfahren Lösungshinweise bot.
Die Neuauflage kostet 72,-- € und befindet sich hinsichtlich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum auf dem Stand 1. April 2007. Seit der letzten Auflage wurde die Strafprozessordnung durch einige wichtige und einschneidende Gesetze nicht unerheblich verändert.
Die größte Bedeutung hat vermutlich das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und Vermögensabschöpfung bei Straftaten, durch das die §§ 111 b ff. StPO gründlich reformiert und etliche weitere Vorschriften geändert wurden.
Auch das 2. Justizmodernisierungsgesetz vom 22.12.2006, das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (Stalking) und das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft, die ebenfalls eine Reihe teilweise enorm wichtiger Neuregelungen mit sich brachten, machte die Überarbeitung ganzer Kommentarabschnitte erforderlich.
Hinsichtlich des noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens bemühte sich der Bearbeiter, bereits Ausblicke auf wahrscheinlich werdende Änderungen der Strafprozessordnung zu geben. Wie bereits die Vorauflagen stellt der Kommentar eine Fülle von Entscheidungen und Meinungen zu einer unvorstellbar großen Anzahl möglicher Problemkonstellationen dar und belegt diese zuverlässig mit den entsprechenden Fundstellen. Querverweise helfen beim Auf-finden und der Abgrenzung von verwandten Fragestellungen.
Durch die klare und übersichtliche Aufmachung sowie sparsame, aber sinnvolle Hervorhebungen wird die Orientierung innerhalb der einzelnen Erläuterungen erleichtert und das rasche Auffinden der jeweils relevanten Passagen ermöglicht. Randnummern machen das Werk darüber hinaus gut zitierfähig.
Kurzum: es handelt sich bei diesem Kommentar um ein Standardwerk für die Praxis, in das auch Polizei- und Strafvollzugsbeamte häufig einen Blick werfen werden, das aber auf jeden Fall seinen festen Platz auf dem Schreibtisch jedes Staatsanwalts, Strafrichters und Strafverteidigers haben sollte.
Autorenporträt
Prof. Dr. Lutz Meyer-Goßner ist Vors. Richter am Bundesgerichtshof a.D. und Honorarprofessor an der Universität Marburg. Jürgen Cierniak ist Richter am Bundesgerichtshof.