79,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Der in unserem Alltag mittlerweile allgegenwärtige Einsatz privater Videoaufzeichnungsgeräte spiegelt sich in jüngerer Zeit auch im Straßenverkehr wider. Konkret geht es hier um sog. Dashcams, die das Geschehen rund um das eigene Kraftfahrzeug aufzeichnen und so als Beweismittel im Prozess in Betracht kommen. Während sich der BGH im Jahr 2018 zur zivilprozessualen Verwertbarkeit dieser Aufnahmen bereits geäußert und diese grundsätzlich bejaht hat, steht eine höchstrichterliche Entscheidung auf strafprozessualer Ebene noch aus. Die Arbeit beantwortet diese Frage, indem sie das allgemeine…mehr

Produktbeschreibung
Der in unserem Alltag mittlerweile allgegenwärtige Einsatz privater Videoaufzeichnungsgeräte spiegelt sich in jüngerer Zeit auch im Straßenverkehr wider. Konkret geht es hier um sog. Dashcams, die das Geschehen rund um das eigene Kraftfahrzeug aufzeichnen und so als Beweismittel im Prozess in Betracht kommen. Während sich der BGH im Jahr 2018 zur zivilprozessualen Verwertbarkeit dieser Aufnahmen bereits geäußert und diese grundsätzlich bejaht hat, steht eine höchstrichterliche Entscheidung auf strafprozessualer Ebene noch aus. Die Arbeit beantwortet diese Frage, indem sie das allgemeine Meinungsbild rund um die Konsequenzen privater Beweiserhebung für die Beweisverwertung darstellt, dieses kritisch beleuchtet und anschließend auf mittels Dashcam gefertigte private Videoaufzeichnungen überträgt. Anhand dieser Erkenntnisse werden die bisher zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen des AG Nienburg aus dem Jahr 2015 und des OLG Stuttgart aus dem Jahr 2016 analysiert, ehe in einem Fazit die Erkenntnisse der Arbeit zusammengefasst werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Lukas Zeyher studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. Nach Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens 2019 war er bis Ende März 2021 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Michael Pawlik, L.L.M. (Cantab.) geleiteten Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. tätig. Betreut wurde seine Dissertation von Professor Dr. Gerson Trüg. Die Promotion erfolgte im Februar 2021. Seit April 2021 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Konstanz.